Gründung nach Mass statt ab Stange.

Sie stellen Ihr Setup zusammen. Wir klären unverbindlich, ob alles passt. Danach entscheiden Sie in Ruhe.

Wir sind für Sie da.

Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Wir übernehmen die zentralen Aufgaben rund um Gründung und Organisation. Sie erhalten eine solide Grundlage, klare Abläufe und verlässliche Unterstützung – zu fairen Konditionen und ohne Abstriche bei der Qualität.
Wir übernehmen Gründung und Organisation, schaffen klare Strukturen und bieten verlässliche Unterstützung – fair kalkuliert und ohne Qualitätsverlust.

Warum 4 Founder

Gründen mit Weitblick – persönlich, pragmatisch, kostenbewusst.

Unternehmensgründung ist kein Formularprojekt, sondern eine Abfolge von Entscheidungen mit Folgen. 4 Founder schafft Orientierung, priorisiert sauber, reduziert unnötige Kosten und bringt Ihr Vorhaben in eine arbeitsfähige Organisation – von Rechtsform und Firmenname bis zu Verwaltung, Auftritt, Infrastruktur und passenden Fachstellen.

Inhalt

  1. Ausgangslage: Warum Gründen oft überfordert
  2. Wofür 4 Founder steht
  3. Unser Vorgehen: Wirkung vor Aufwand
  4. So funktioniert es Schritt für Schritt
  5. Ihr Gespräch, Ihr Ort
  6. Für wen das besonders passt

Ausgangslage: Warum Gründen oft überfordert

Die Reise der Unternehmensgründung ist ein aufregendes Unterfangen – und zugleich eine Phase mit hoher Dichte an Entscheidungen. Von der Ideenfindung über Finanzplanung bis zur Marktansprache müssen zahlreiche Schritte sauber geplant werden. Für Neugründerinnen und Neugründer wirkt diese Phase häufig überwältigend, weil gleichzeitig:

  • rechtliche Grundlagen geklärt werden müssen,
  • Verwaltung und Abläufe aufgesetzt werden müssen,
  • der Auftritt nach aussen wirken muss,
  • und Budgetdisziplin über Erfolg oder Druck entscheidet.

Nicht die Menge an Aufgaben ist das Problem, sondern fehlende Priorität.

Wer zu früh zu breit wird, zahlt später doppelt.

Wofür 4 Founder steht

4 Founder ist aus Praxis entstanden: Wir haben über Jahre mit Gründerinnen, Gründern und Selbständigen gearbeitet – und selbst Unternehmen aufgebaut, Verantwortung getragen und Kurs gehalten, wenn es eng wurde.

Aus dieser Arbeit kennen wir die typischen Stolpersteine:

  • Kosten, die leise anwachsen
  • ein Angebot, das nicht scharf genug wirkt
  • Aktionismus ohne Priorität
  • ein Alltag, der jede Energie frisst
  • Entscheidungen, die zu spät oder ohne Datengrundlage fallen

Wer hier nicht gegensteuert, verliert Fahrt – oft, bevor der Markt überhaupt eine faire Chance hatte.

Unser Gegenentwurf ist nüchtern:

  • Disziplin am Anfang schafft Freiheit später. Jeder Franken, der nicht ausgegeben wird, senkt den Druck auf künftige Einnahmen.
  • Klarheit im Nutzenversprechen macht den Unterschied am Kundentisch.
  • Ein realistischer Takt – planen, entscheiden, umsetzen, messen – verhindert, dass Tempo mit Hektik verwechselt wird.
  • Aufwand dort, wo er den Ausschlag gibt; Verzicht, wo er nichts ändert.

Wir arbeiten nah an der Realität und sprechen Klartext. Wir hören zu, ordnen, setzen Prioritäten und halten den Fokus:

Wirkung vor Aufwand, Substanz vor Show.

Unser Vorgehen

Bei 4 Founder starten Sie nicht mit Formularen, sondern mit Orientierung. Wir zeigen, wie aus einer Idee eine arbeitsfähige Organisation wird: rechtlich sauber, operativ schlank und im Auftritt stimmig.

Die Eintragung im Handelsregister ist für uns nicht das Ziel, sondern eine Etappe. Wir denken weiter – von Markenbild und Drucksachen über geeignete Räumlichkeiten bis zu Werkzeugen und Abläufen, die den Alltag tragen statt beschäftigen.

So funktioniert es Schritt für Schritt

Ihr Gespräch, Ihr Ort

Sie wählen, wie wir sprechen: telefonisch oder per Videogespräch, bei uns in Schindellegi oder bei Ihnen vor Ort.

  • Kurzgespräch (15–20 Minuten): Wir präzisieren Ihre Auswahl, beantworten erste Fragen und empfehlen, wo Vereinfachungen oder Ergänzungen sinnvoll sind.
  • Bis einschliesslich Kurzgespräch: kostenlos und unverbindlich.
  • Danach: Sie entscheiden in Ruhe, ob wir die Umsetzung gemeinsam angehen.
  • Transparenzprinzip: Erst Klarheit, dann Entscheidung. Kein Druck, keine unnötigen Verpflichtungen.
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Der Businessplan

Warum ein Geschäftsplan ein Realitätscheck vor dem Start ist

Ein Geschäftsplan ist keine Formalität, sondern eine Entscheidungsvorlage vor dem operativen Start:

Es ist ein theoretischer Test, ob die Idee unter realistischen Annahmen marktfähig, umsetzbar und finanzierbar ist.

Dafür braucht es eine klare Struktur, prüfbare Aussagen und eine saubere Trennung zwischen Fakten, Annahmen und daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen. Ein vollständiger Geschäftsplan deckt typischerweise die Bausteine Kurzfassung, Unternehmensbeschreibung, Branchen- und Marktanalyse, Verkauf und Marktbearbeitung, Betrieb, Organisation, Finanzplanung sowie Beilagen ab.

Im Folgenden führen wir die zwingenden Schritte durch – jeweils mit Praxiswegen, wie Sie die nötigen Informationen beschaffen, und Beispielen, wie das im Geschäftsplan konkret aussieht.

1) Auftrag und Zielbild klären

Ziel dieses Schrittes
Sie definieren, welche Entscheidung der Geschäftsplan ermöglichen soll: Startfreigabe, Finanzierung, Partnergewinnung oder interne Steuerung.

Was zwingend hinein gehört

  • Zweck und Empfänger (intern, Finanzierungspartner, Kooperationspartner)
  • Zeitraum (typischerweise zwölf bis sechsunddreissig Monate)
  • Entscheidungsfrage: Was muss nach der Lektüre klar sein?

Praxisbeschaffung

  • Erstellen Sie eine Ein-Seiten-Liste: „Welche Nachweise und Kennzahlen erwartet der Empfänger?“
  • Legen Sie fest, welche Beilagen Sie liefern können (Offerten, Nachweise, Referenzen, Lebensläufe, Mustervertrag).

Praxisbeispiel

  • „Der Plan dient als Grundlage für die Startfreigabe. Entscheidend ist, ob die Liquidität im Belastungsszenario für sechs Monate gesichert ist.“

2) Kurzfassung erstellen (aber zuletzt schreiben)

Ziel dieses Schrittes
Die Kurzfassung ist die Verdichtung des gesamten Plans auf eine Seite: Was wird gelöst, für wen, wodurch ist es tragfähig, welche Zahlen sind zentral. Wir empfehlen die Kurzfassung ganz am Ende als Zusammenfassung Ihres Geschäftsplanes zu erstellen.

Was zwingend hinein gehört

  • Problem, Lösung, Zielkundschaft, Differenzierung
  • Erlöslogik (wie verdienen Sie Geld)
  • Kerngrössen: Umsatz, Kosten, Kapitalbedarf, Zeit bis zur Gewinnschwelle
  • Hauptrisiken und Gegenmassnahmen

Praxisbeschaffung

  • Schreiben Sie pro Punkt einen Satz. Wenn es mehr als ein Satz wird, ist es nicht verdichtet genug.

Praxisbeispiel

  • „Wir lösen Planungs- und Qualitätsprobleme in einem klar definierten Kundensegment durch standardisierte Abläufe und nachweisbare Leistungserbringung. Gewinnschwelle im Basisszenario nach Monat neun.“

3) Problem, Zielkundschaft, Kaufentscheidung (Weshalb soll jemand bei Ihnen kaufen?)

Ziel dieses Schrittes
Sie machen die Nachfrage rational überprüfbar: Welches konkrete Problem besteht, wie häufig, wie teuer, wer leidet darunter, wer entscheidet und wer bezahlt?

Was zwingend hinein gehört

  • Problemdefinition (beobachtbar, nicht vermutet)
  • Zielkundschaft (Segmente), Entscheiderlogik (Nutzer, Entscheider, Zahler)
  • Wechselhürden: warum bleibt man heute beim Status quo?

Praxisbeschaffung: Kundeninterviews
Führen Sie strukturierte Gespräche mit potenziellen Kunden. Bewährt sind Fragen nach der letzten konkreten Situation, Häufigkeit, Auswirkungen, bisherigen Lösungen und Zahlungsbereitschaft.

Praxisbeispiel (Frageform)

  • „Wann ist das Problem zuletzt aufgetreten?“
  • „Was hat es intern an Zeit oder Geld gekostet?“
  • „Was haben Sie bisher versucht, und weshalb genügt das nicht?“
  • „Woran würden Sie erkennen, dass eine neue Lösung besser ist?“

4) Lösung und Leistungsumfang (Was liefern Sie genau?)

Ziel dieses Schrittes
Sie definieren das Angebot als reproduzierbare Leistung mit klaren Grenzen.

Was zwingend hinein gehört

  • Leistungsbeschreibung: Ergebnis, Umfang, Ausschlüsse
  • Qualitätskriterien: wie wird Leistung nachgewiesen
  • Liefermodell: einmalig, wiederkehrend, projektbezogen

Praxisbeschaffung

  • Erstellen Sie ein Musterangebot und eine Leistungscheckliste.
  • Legen Sie fest, welche Leistungsmerkmale messbar sind (Reaktionszeit, Durchlaufzeit, Fehlerquote).

Praxisbeispiel

  • „Standardleistung umfasst definierte Schritte A bis F, dokumentiert durch Checkliste und Abnahmeprotokoll. Nicht enthalten sind Sonderleistungen ausserhalb der definierten Zeiten.“

5) Geschäftsmodell und Preislogik (Wie wird aus Leistung Erlös?)

Ziel dieses Schrittes
Preis ist nicht „Gefühl“, sondern Konsequenz aus Nutzen, Markt, Kosten und Kapazität.

Was zwingend hinein gehört

  • Preismodell: pauschal, nach Einheit, nach Zeit, erfolgsabhängig
  • Zahlungsbedingungen und typische Vertragsdauer
  • Preiskorridor und Mindestpreis (Untergrenze)

Praxisbeschaffung

  • Holen Sie Vergleichsofferten ein.
  • Prüfen Sie, was Kunden als „vertretbar“ nennen (Kundeninterviews) und wo die Einwände beginnen.

Praxisbeispiel

  • „Preis unterhalb der Untergrenze ist ausgeschlossen, weil sonst die Qualitätsleistung nicht abgesichert werden kann. Rabatte nur gegen Laufzeit oder Mengenbindung.“

6) Branchen- und Marktanalyse (Faktenbasis statt Bauchgefühl)

Ziel dieses Schrittes
Sie belegen, dass es einen ausreichend grossen Markt gibt und dass Ihr Einstiegspfad realistisch ist.

Was zwingend hinein gehört

  • Marktsegmente, Trends, Treiber, Eintrittsbarrieren
  • Abschätzung erreichbarer Marktanteile im Startgebiet
  • Begründung der Absatzmenge (nicht nur „wir wollen“)

Praxisbeschaffung

  • Nutzen Sie Branchenberichte, statistische Quellen, Ausschreibungen, Preislisten, öffentliche Daten und systematische Wettbewerbsbeobachtung. (Die Vorgehenslogik „Daten und Statistik zur Stützung der Analyse“ ist explizit empfohlen.)

Praxisbeispiel

  • „Startgebiet mit hoher Dichte relevanter Zielkunden. Eintritt über Segment X, weil dort kurze Verkaufszyklen und klare Anforderungen bestehen.“

7) Wettbewerb und Alternativen (Nicht nur direkte Mitbewerber)

Ziel dieses Schrittes
Sie zeigen, wogegen Sie tatsächlich antreten: Mitbewerber, Eigenleistung, bestehende Verträge, Plattformen, interne Lösungen.

Was zwingend hinein gehört

  • Vergleichsmatrix: Leistungsumfang, Preislogik, Reaktionszeit, Nachweisführung
  • Ihre Differenzierung: konkret, überprüfbar, nicht werblich

Praxisbeschaffung

  • Sammeln Sie zehn reale Anbieterprofile (Webseiten, Preislisten, Offerten, Bewertungen) und kodieren Sie die Merkmale in einer Tabelle.

Praxisbeispiel

  • „Differenzierung über nachweisbare Leistung, feste Durchlaufzeiten und klare Eskalation bei Abweichungen.“

8) Marktzugang und Verkaufssystem (Wie kommen Sie verlässlich zu Aufträgen?)

Ziel dieses Schrittes
Sie bauen ein Verkaufssystem, das nicht von Zufall abhängt.

Was zwingend hinein gehört

  • Kanäle (direkt, Empfehlungen, Partnerschaften, Ausschreibungen)
  • Verkaufsvorgehen: Erstkontakt, Bedarfsklärung, Angebot, Nachfassen, Abschluss
  • Kennzahlen: Anfragen, Abschlussquote, durchschnittlicher Auftrag, Wiederholung

Praxisbeschaffung

  • Definieren Sie eine Standardstruktur für die Bedarfsklärung (Fragenkatalog) und eine Standard-Offerte (Textbausteine sind hier erlaubt, aber als Arbeitsmittel, nicht als Ergebnis).

Praxisbeispiel

  • „Pro Woche sind mindestens X qualifizierte Erstgespräche erforderlich, damit die Planumsätze erreichbar sind. Nachfassen erfolgt nach festen Fristen.“

9) Betrieb und Leistungserbringung (Kann das operativ geliefert werden?)

Ziel dieses Schrittes
Sie beweisen Umsetzbarkeit: Prozesse, Kapazität, Qualität, Lieferkette.

Was zwingend hinein gehört

  • Prozesskette von Auftrag bis Abnahme
  • Kapazitätsmodell (Einheiten pro Tag/Woche)
  • Qualitätskontrolle und Reklamationsprozess

Praxisbeschaffung

  • Zeitmessung auf Prozessebene: Rüstzeit, Durchlaufzeit, Nacharbeit, Dokumentation.
  • Pilotbetrieb mit wenigen Testkunden und dokumentierten Ergebnissen.

Praxisbeispiel

  • „Kapazität ist begrenzt durch Schritt C. Daraus folgt eine maximale Anzahl Einheiten pro Woche. Personalaufbau erfolgt erst nach stabiler Auslastung.“

10) Organisation und Schlüsselrollen (Wer macht was, wann, mit welcher Kompetenz?)

Ziel dieses Schrittes
Sie schliessen die Lücke zwischen Idee und operativer Verantwortung.

Was zwingend hinein gehört

  • Rollenmodell, Zuständigkeiten, Stellvertretungen
  • Kompetenzlücken und wie sie geschlossen werden
  • Personalplanung nach Phasen

Praxisbeschaffung

  • Zwölf-Monats-Plan als Wochenraster: wer tut was, wie viel Zeit, welche Priorität.

Praxisbeispiel

  • „In Phase eins liegen Verkauf, Leistung und Qualitätskontrolle bei der Gründerperson; Administration wird schlank geführt; externe Facharbeit wird gezielt beigezogen.“

11) Risiken und Gegenmassnahmen (Steuerung statt Hoffnung)

Ziel dieses Schrittes
Sie machen Risiken sichtbar, bewerten sie und definieren Massnahmen. Ein Risikoregister wird als strukturierte Übersicht zur Identifikation, Bewertung und Priorisierung von Risiken beschrieben.

Was zwingend hinein gehört

  • Risikoarten: Markt, Betrieb, Finanzen, Recht, Personal
  • Bewertung: Eintrittswahrscheinlichkeit, Auswirkung
  • Massnahmen: vermeiden, reduzieren, übertragen, akzeptieren

Praxisbeschaffung

  • Führen Sie einen Workshop mit zwei Perspektiven: „Was kann scheitern?“ und „Was ist der früheste Warnindikator?“

Praxisbeispiel

  • „Risiko: Auslastung bleibt unter Plan. Frühindikator: zu wenige qualifizierte Anfragen. Massnahme: Kanäle priorisieren, Angebot schärfen, Kostenstufenplan.“

12) Finanzplanung als Konsistenzprüfung (Zahlen müssen die Story tragen)

Ziel dieses Schrittes
Finanzplanung ist der Realitätstest: Wenn Zahlen und operatives Modell nicht zusammenpassen, ist der Plan nicht tragfähig.

Was zwingend hinein gehört

  • Umsatzplanung mit Herleitung (Preis mal Menge, Kapazitätsgrenzen)
  • Kostenstruktur (fix, variabel), inklusive Unternehmerlohn als Wahrheitstest
  • Investitionen, Anlaufkosten, Liquiditätsplanung
  • Szenarien: Basis, Belastung, Chance

Praxisbeschaffung

  • Holen Sie Offerten für wesentliche Kostenblöcke ein.
  • Modellieren Sie Mindestmenge zur Gewinnschwelle.

Gewinnschwelle als harte Leitplanke
Die Gewinnschwelle in Stückzahl ergibt sich aus fixen Kosten geteilt durch Deckungsbeitrag je Einheit (Preis minus variable Kosten).

Praxisbeispiel

  • „Fixkosten: 20’000 pro Monat. Deckungsbeitrag je Einheit: 40. Gewinnschwelle: 500 Einheiten. Daraus folgt die minimale Verkaufsleistung pro Woche.“

13) Kapitalbedarf und Mittelverwendung (Wofür genau wird Geld benötigt?)

Ziel dieses Schrittes
Finanzierung wird erst plausibel, wenn Mittelverwendung klar ist.

Was zwingend hinein gehört

  • Kapitalbedarf nach Zeit (Monat eins bis Monat zwölf)
  • Verwendung (Investitionen, Betriebsmittel, Reserve)
  • Finanzierungsquellen (Eigenmittel, Fremdmittel) und Bedingungen

Praxisbeschaffung

  • Verknüpfen Sie Liquiditätsplan und Massnahmenplan: Jede grössere Position braucht einen Beleg oder eine nachvollziehbare Herleitung.

Praxisbeispiel

  • „Reserve deckt das Belastungsszenario für drei Monate, damit der Markteintritt nicht von sofortigem Umsatz abhängt.“

14) Beilagen und Nachweise (Glaubwürdigkeit entsteht im Anhang)

Ziel dieses Schrittes
Der Text überzeugt, die Beilagen belegen.

Was zwingend hinein gehört

  • Offerten, Preiskalkulationen, Musterverträge, Lebensläufe
  • Auswertungen aus Interviews (zusammengefasst), Marktbelege, Testresultate
  • Prozess- und Qualitätsnachweise

Praxisbeschaffung

  • Führen Sie eine Belegliste: jede Kernannahme braucht mindestens einen Nachweis oder ein nachvollziehbares Argument.

Praxisbeispiel

  • „Annahmen zur Auslastung sind durch zehn dokumentierte Gespräche und zwei Pilotaufträge plausibilisiert.“

Praxisfazit: So vermeiden Sie Wiederholungen im Text

Wiederholungen entstehen, wenn Begriffe unscharf sind. Sauber wird der Geschäftsplan, wenn jedes Kapitel eine klare Funktion hat:

  • Markt und Kunden liefern die Begründung für Nachfrage.
  • Angebot und Betrieb zeigen Umsetzbarkeit.
  • Finanzen prüfen Konsistenz und Tragfähigkeit.
  • Risiken zeigen, dass der Plan auch unter Druck steuerbar bleibt.

Bei 4 Founder beobachten wir regelmässig Gründungen, die ohne Geschäftsplan und primär aus dem Bauch heraus gestartet werden. Ebenso häufig treffen wir auf Geschäftspläne, die extern erstellt oder durch digitale Werkzeuge generiert wurden und im Kern lediglich als Pflichtdokument für Finanzierungsgespräche dienen. Beides empfehlen wir grundsätzlich nicht.

Die Ausarbeitung eines Geschäftsplans ist ein Belastbarkeitstest Ihrer unternehmerischen Handlungsfähigkeit: Sie zwingt dazu, Annahmen offenzulegen, Zahlen sauber herzuleiten, Risiken zu priorisieren und die operative Umsetzbarkeit nachzuweisen. Genau diese Disziplin bleibt auch nach der Gründung zentral, weil dieselben Themen in der laufenden Unternehmensführung wiederkehren: Markt, Angebot, Ertrag, Kosten, Liquidität, Organisation und Steuerung.

Wenn Ihnen diese Themen grundsätzlich Mühe bereiten oder Sie sie nicht aus eigener Kraft strukturiert bearbeiten können, kann ein strategischer Partner langfristig eine sinnvolle Ergänzung sein – nicht als Ersatz für Verantwortung, sondern als stabile zweite Perspektive in Planung, Entscheid und Umsetzung

4 Founder unterstützt Sie dabei, die passenden Fachpersonen zu identifizieren und zu koordinieren, damit Unterstützung gezielt dort entsteht, wo sie messbar trägt – und Sie sich konsequent auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.

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AG, GmbH oder Einzelfirma?

Die Wahl der geeigneten Rechtsform und die dabei zu beachtenden Punkte.

Die Unterschiede - einfach erklärt

Stell dir Unternehmen wie Häuser mit Sparschweinen vor:

  • Einzelfirma
    Du bist das Haus. Es gibt nur dein privates Sparschwein. Wenn etwas schiefgeht, wird dein Sparschwein geöffnet. Schnell und günstig, aber dein Privatvermögen ist nicht geschützt.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    Hier gibt es eine eigene Papier-Person: die Firma hat ihr eigenes Sparschwein. Geht etwas schief, wird zuerst das Firmensparschwein geöffnet. Dein privates bleibt grundsätzlich zu. Gründung formeller, dafür Schutzschild und professioneller Auftritt.
  • Aktiengesellschaft (AG)
    Ebenfalls eine eigene Papier-Person mit eigenem Sparschwein – zusätzlich lassen sich Anteile leicht weitergeben. Ideal, wenn mehrere Personen mitmachen, Geld aufgenommen oder später verkauft werden soll. Formeller und kapitalintensiver.

Merksatz:
Einzelfirma = kein Zaun zwischen dir und der Firma.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung / Aktiengesellschaft = Schutzzaun zwischen Privat und Firma.

Die Unterschiede im Detail:

1) Haftung

  • Einzelfirma: Die Inhaberin oder der Inhaber haftet unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Haftung grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen der Beteiligten ist getrennt.
  • Aktiengesellschaft: Wie oben – Haftung durch das Gesellschaftsvermögen, Private bleiben grundsätzlich geschützt.

Praxis: Der Schutz wirkt, sofern keine persönliche Garantie, kein rechtswidriges Verhalten oder keine klare Pflichtverletzung der Organe vorliegt.

2) Startkapital und Kapitalbindung

  • Einzelfirma: Kein gesetzlich vorgeschriebenes Start- oder Stammkapital.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung: 20 000 Franken Stammkapital, voll der Gesellschaft zugewiesen (in bar oder als Sacheinlage).
  • Aktiengesellschaft: 100 000 Franken Aktienkapital; mindestens 50 000 Franken müssen bei Gründung einbezahlt sein (je Aktie mindestens zwanzig Prozent, insgesamt jedoch mindestens 50 000 Franken).

3) Buchführung, Handelsregister, Revision

  • Buchführungspflicht
    • Juristische Personen (Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaft): ab dem ersten Tag doppelte Buchführung (Inventar, Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang).
    • Einzelfirma: Bis 500 000 Franken Jahresumsatz genügt Einnahmen-/Ausgaben- und Vermögensübersicht. Ab 500 000 Franken gilt doppelte Buchführung.
  • Handelsregister
    • Einzelfirma: Eintrag obligatorisch ab 100 000 Franken Jahresumsatz; zuvor freiwillig.
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung / Aktiengesellschaft: Eintrag immer; Gründung über öffentliche Beurkundung.
  • Revision
    • Einzelfirma: keine gesellschaftsrechtliche Revision.
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung / Aktiengesellschaft: Grundsätzlich eingeschränkte Revision; Opting-out möglich, wenn weniger als zehn Vollzeitstellen und Zustimmung aller Beteiligten. Ordentliche Revision ab gesetzlichen Grössenkriterien oder bei Publikumsgesellschaften.

4) Steuern, Lohn, Sozialversicherungen

  • Einzelfirma
    • Der Gewinn gilt als persönliches Einkommen der Inhaberin oder des Inhabers.
    • Die Person ist selbstständig erwerbend. Es besteht keine automatische Pflicht zur obligatorischen Unfallversicherung und beruflichen Vorsorge (zweite Säule) für die Inhaberin oder den Inhaber.
    • Achtung: Sobald Angestellte beschäftigt werden, gelten für diese die obligatorischen Arbeitnehmer-Versicherungen (Unfallversicherung; berufliche Vorsorge ab gesetzlicher Lohnschwelle).
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung / Aktiengesellschaft
    • Die Gesellschaft zahlt eigene Steuern.
    • Inhaberinnen und Inhaber, die in der Gesellschaft mitarbeiten, beziehen Lohn als Arbeitnehmende. Damit entstehen obligatorische Lohnnebenkosten:
      • Obligatorische Unfallversicherung für Arbeitnehmende.
      • Berufliche Vorsorge (zweite Säule) ab gesetzlicher Lohnschwelle.
      • Zusätzlich Beiträge an Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung.
    • Gewinnausschüttungen (Dividenden) an Eigentümerinnen und Eigentümer sind möglich; die steuerliche Behandlung richtet sich nach den gesetzlichen Teilentlastungen und kantonalen Regeln.

5) Governance, Transparenz und Aussenwirkung

  • Einzelfirma: Minimale Formalitäten, Inhaberin oder Inhaber entscheidet.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Gesellschafter namentlich im Handelsregister ersichtlich; klare Organ- und Stimmrechtsordnung. Mehr Seriosität im B2B-Geschäft. Gesellschafter haben Treue- und Loyalitätspflichten gegenüber der Gesellschaft.
  • Aktiengesellschaft: Sichtbar ist in der Regel der Verwaltungsrat; Aktionäre müssen nicht namentlich im Handelsregister erscheinen. Anteile sind einfacher übertragbar – vorteilhaft für Beteiligungsprogramme und spätere Transaktionen, insbesondere da die Aktienhalter keine Treue- und Loyalitätspflichten haben.

6) Finanzierung, Anteilsübertragung und Ausstieg

  • Einzelfirma: Finanzierung überwiegend privat; Mit-Inhaber lassen sich nicht einfach abbilden.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Beteiligungen möglich; Übertragungen formeller, Anteilhalter sind zur Treue und Loyalität der Gesellschaft gegenüber verpflichtet.
  • Aktiengesellschaft: Anteile lassen sich leicht übertragen; eignet sich für Investoren, Mitarbeiterbeteiligungen und spätere Verkäufe.

7) Kostenbild

  • Einzelfirma: Geringe Start- und Fixkosten; bis 500 000 Franken Umsatz einfache Buchführung; keine gesellschaftsrechtliche Revision; Versicherungen für die Inhaberin oder den Inhaber freiwillig (sofern keine Angestellten).
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Gründungskosten (Beurkundung, Handelsregister), gebundenes Startkapital, laufende doppelte Buchführung, allfällige Revisionskosten, obligatorische Arbeitnehmer-Versicherungen für Löhne inkl. Inhaber.
  • Aktiengesellschaft: Wie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, jedoch meist höhere Erst- und Governance-Aufwände.

8) Entscheidung in sieben Fragen

  1. Wie hoch ist das Haftungsrisiko?
  2. Bin ich allein oder mit Team?
  3. Brauche ich später Investoren oder will ich Anteile leicht übertragen?
  4. Sollen Investoren mit Loyalitäts- und Treuepflichten ans Unternehmen gebunden werden?
  5. Reicht die Liquidität für die formelle Gründung mit gebundenem Kapital?
  6. Wie wichtig sind professioneller Auftritt und Transparenz im Register?
  7. Will ich Lohn mit sozialer Absicherung oder bleibe ich vorerst als Selbstständige oder Selbstständiger flexibel?
  8. Welche Buchführungs- und Revisionspflichten sind tragbar?

Daumenregel:

  • Einzelfirma bei kleinem Risiko, Solo-Start und Tempo.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung bei Team, Haftungsbegrenzung und B2B-Seriosität.
  • Aktiengesellschaft bei Kapitalaufnahme, Mitarbeiterbeteiligungen und Transaktionsfähigkeit.

9) Typische Pfade und Wechsel

  • Start als Einzelfirma zum Testen.
  • Wechsel auf Gesellschaft mit beschränkter Haftung bei wachsendem Haftungsprofil, Team-Aufbau und B2B-Anforderungen.
  • Aktiengesellschaft, wenn Beteiligungsprogramme, Investoren und spätere Verkäufe im Vordergrund stehen.

10) Kompakte Checklisten

Einzelfirma – passt, wenn …

  • Einzelstart, Risiko überschaubar, Liquidität knapp.
  • Keine Pflicht zur doppelten Buchführung unter 500 000 Franken Umsatz.
  • Pflichtversicherungen erst für Angestellte (falls vorhanden).

Gesellschaft mit beschränkter Haftung – passt, wenn …

  • Team, Haftungsbegrenzung gewünscht, professioneller Auftritt wichtig.
  • 20 000 Franken Stammkapital verfügbar.
  • Bereitschaft für doppelte Buchführung ab Tag 1 und klare Organregeln.
  • Investoren Sichtbar sein oder mit Loyalitäts- und Treuepflichten gebunden werden sollen.

Aktiengesellschaft – passt, wenn …

  • Kapitalaufnahme, Beteiligungsprogramme, einfacher Anteilshandel relevant sind
  • 100 000 Franken Aktienkapital, mindestens 50 000 Franken einbezahlt.
  • Investoren anonym bleiben sollen und/oder nicht mit Treue und Loyalitätspflichten gebunden werden sollen.

Fazit

Für einen schnellen Start mit geringem Komplexitätsgrad eignet sich die Einzelfirma. Sobald mehrere Personen beteiligt sind und ein klarer Haftungsschutz gefragt ist, bietet sich die Gesellschaft mit beschränkter Haftung an. Wenn Kapitalaufnahme, Beteiligungsmodelle oder spätere Transaktionen im Vordergrund stehen, ist die Aktiengesellschaft die passende Struktur.

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Unternehmen gründen in der Schweiz: Schritt für Schritt zur sauberen Umsetzung

Der Start in die Selbständigkeit beginnt nicht mit dem Handelsregister, sondern mit Idee, Marktfähigkeit und klar definierten Zielkunden. Eine Unternehmensgründung ist eine Abfolge von Weichenstellungen: In der Startphase werden Annahmen, Prozesse und Kostenstrukturen festgelegt – und genau dort entstehen später entweder Stabilität oder unnötige Reibung. Strukturierte Planung hilft, Risiken früh sichtbar zu machen, Entscheidungen nachvollziehbar zu halten und die Umsetzung kosteneffizient zu steuern. Das ist kein Bauchgefühl: Nach fünf Jahren ist nur rund die Hälfte der Neugründungen noch aktiv. Wer sauber vorbereitet, erhöht die Wahrscheinlichkeit, zur stabilen Hälfte zu gehören und die nächste Etappe aus eigener Kraft zu erreichen. Wer strukturiert vorgeht, reduziert Reibungsverluste, vermeidet kostspielige Korrekturschleifen.

Überblick in 30 Sekunden

  1. Idee und Markt sauber verifizieren
  2. Angebot, Zielkunden und Nutzenversprechen scharfstellen
  3. Geschäftsplan und Finanzplan belastbar aufsetzen
  4. Rechtsform, Haftung, Kapital und Rollen festlegen
  5. Gründung formell umsetzen (je nach Rechtsform inklusive Notariat und Handelsregister)
  6. Pflichten für Steuern und Sozialversicherungen frühzeitig einrichten
  7. Marktbearbeitung, Betrieb und Steuerung auf Stabilität ausrichten

1) Die Idee: Problem, Zielkunden, Zahlungsbereitschaft

Jedes Unternehmen startet mit einer Geschäftsidee. Entscheidend ist nicht die Idee an sich, sondern der Nachweis, dass ein konkretes Problem gelöst wird und jemand bereit ist, dafür zu bezahlen. Arbeiten Sie hierzu mit einem klaren Raster:

  • Zielkunden: Wer hat das Problem, wer entscheidet, wer bezahlt?
  • Wettbewerb: Wer löst das Problem bereits heute und warum ist Ihr Ansatz überlegen?
  • Marktzugang: Wie erreichen Sie Zielkunden zuverlässig und wiederholbar?

Das Ziel dieser Phase ist eine nachvollziehbare Begründung, weshalb Kunden künftig bei Ihnen kaufen sollen, obwohl niemand auf einen neuen Anbieter gewartet hat.


2) Der Geschäftsplan: Struktur, Steuerung, Finanzierung

Ein Geschäftsplan ist primär ein Führungsinstrument. Er bündelt Strategie, Umsetzung und Zahlen in einer Form, die intern steuerungsfähig und extern plausibel ist. Inhaltlich gehören typischerweise dazu:

  • Leistungsbeschreibung und Abgrenzung
  • Zielmarkt- und Wettbewerbsanalyse
  • Vertriebsweg und Marktbearbeitung
  • Ressourcenplan (Zeit, Personal, Infrastruktur)
  • Finanzplan mit Annahmen, Szenarien und Liquidität

Gerade bei Kapitalgesellschaften ist es sinnvoll, Gründungskosten, Kapitalisierung und erste Monate operativ so zu planen, dass der Anlauf stabil finanzierbar bleibt. Eine praxisnahe Schrittfolge für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung umfasst unter anderem Budgetierung der Gründungskosten, Festlegung von Kapital und Einlagen, Bankkonto für die Kapitaleinzahlung, Erstellung der Gründungsunterlagen sowie Anmeldung im Handelsregister.


3) Rechtsform und Gründung: Haftung, Kapital, Wirkung nach aussen

Die passende Rechtsform hängt unter anderem von Haftungsrisiko, Kapitalbedarf, Anzahl Beteiligter, Wachstumsperspektive und dem gewünschten Aussenauftritt ab. Sobald die Rechtsform feststeht, folgt die formelle Umsetzung.

Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die öffentliche Beurkundung ein Kernelement des Gründungsaktes. Nach der Beurkundung werden die Unterlagen beim Handelsregister eingereicht; erst mit dem Eintrag entsteht die Gesellschaft im rechtlichen Sinn.

Praxis-Hinweis zur Namenswahl: Vor Festlegung des Firmennamens ist eine Verfügbarkeits- und Ähnlichkeitsprüfung zentral. Dafür dienen insbesondere die Handelsregisterdaten über Zefix sowie die Abklärung ähnlicher Bezeichnungen über Regix.


4) Finanzierung: Realismus statt Wunschrechnung

Finanzierung ist häufig der Engpass, nicht die Idee. Arbeiten Sie mit einem Finanzplan, der konservativ rechnet und Liquidität priorisiert. Typische Finanzierungsquellen sind:

  • Eigenmittel
  • Bankfinanzierung
  • Schwarmfinanzierung
  • Wagniskapital
  • Strategische Partner oder Vorverkäufe

Die Qualität des Finanzplans zeigt sich nicht an Optimismus, sondern an nachvollziehbaren Annahmen, belastbaren Reserven und klaren Massnahmen bei Planabweichungen.


5) Infrastruktur und Personal: Belastbare Betriebsfähigkeit herstellen

Sobald Finanzierung und Gründungsfahrplan stehen, wird die Organisation operativ. Dazu gehören je nach Modell:

  • Standort und Arbeitsumgebung (Büro, Heimarbeitsplatz, Remote, Werkstatt)
  • Ausrüstung und Systeme (Ablage, Rechnungswesen, Prozesse)
  • Personal: Rollen, Löhne, Arbeitsorganisation, Führungsstruktur

Wenn Sie Personal beschäftigen, sind insbesondere die Anbindung an die zuständige Ausgleichskasse sowie der Abschluss der obligatorischen Versicherungen im Bereich berufliche Vorsorge und Unfallversicherung einzuplanen.


6) Steuern und Pflichten: Mehrwertsteuer frühzeitig sauber entscheiden

Ein häufiger Fehler ist, Steuerthemen erst dann anzufassen, wenn bereits Rechnungen geschrieben werden. Prüfen Sie frühzeitig, ob eine Pflicht zur Mehrwertsteuer besteht oder ob eine freiwillige Unterstellung sinnvoll ist.

Für Unternehmen liegt die massgebende Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht grundsätzlich bei mindestens 100’000 Franken Umsatz aus nicht ausgenommenen Leistungen.

Auch ansonsten lohnt sich eine vorausschauende Steuerplanung, weil Steuern je nach Standort massiv auseinanderlaufen können. Beispielhaft bei 100’000 Franken Gewinn beträgt die Gewinnsteuerbelastung in Schindellegi 4,59 Prozent und in Zürich Stadt 15,92 Prozent – jeweils ohne Bundessteuer, da diese überall gleich ist.


7) Marktbearbeitung und Vertrieb: Sichtbarkeit, Vertrauen, Abschlussfähigkeit

Ein gutes Produkt allein reicht nicht. Entscheidend ist, dass Zielkunden Sie finden, verstehen und diese Ihnen vertrauen. Dazu braucht es:

  • klare Botschaft und Positionierung
  • saubere Angebotsstruktur und Preislogik
  • definierte Schritte von Erstkontakt bis Auftrag

8) Betrieb und Wachstum: Steuerung etablieren, Anpassung ermöglichen

Nach dem Start geht es um Betriebssicherheit und kontrolliertes Wachstum:

  • Kennzahlen und Liquidität konsequent überwachen
  • Prozesse standardisieren, ohne Bürokratie aufzubauen
  • Regelmässig prüfen, ob Strategie und Umsetzung noch zusammenpassen

Flexibilität bedeutet nicht Richtungswechsel im Wochentakt, sondern schnelle Lernzyklen bei stabiler Grundlogik.


Wie 4 Founder Sie unterstützt

Sie müssen diese Reise nicht allein steuern. 4 Founder klärt mit Ihnen den Bedarf, strukturiert die nächsten Schritte und koordiniert bei Bedarf passende Fachpersonen, damit Aufwand nur dort entsteht, wo er trägt. Für formelle und administrative Themen ist ein sauberer Fahrplan entscheidend; digitale Gründungs- und Anmeldeprozesse sind in der Schweiz grundsätzlich möglich und können je nach Konstellation mehrere Anmeldungen bündeln. Wir strukturieren mit Ihnen einen Fahrplan der zu Ihnen und Ihrer Geschäftsidee passt.

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GmbH oder Einzelunternehmen

Einer der wichtigsten Entscheidungen, die ein Unternehmer treffen muss, ist die Wahl der  Rechtsform. Dabei sind verschiedenste Faktoren wie Größe, Risiko und Geschäftsziele zu beachten.  Um Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, vergleichen wir in diesem Artikel die beiden gängigsten  Rechtsformen in der Schweiz, die GmbH und das Einzelunternehmen. Dabei betrachten wir  Merkmale, Vor- und Nachteile sowie einige Beispiele für wen welche Rechtsform geeignet ist. 

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) 

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist einer Gesellschaft mit eigener  Rechtspersönlichkeit, in der sich eine oder mehrere Personen zur Gründung einer juristischen Person  entscheiden. Die Inhaber sind Gesellschafter und haften bis höchstens zum Betrag Ihres einbezahlten  Stammkapitals. Das Kapital beträgt mindestens 20'000 CHF und muss zur Gründung vollständig  einbezahlt (oder durch Sacheinlagen eingebracht) werden. 

Eine GmbH eignet sich insbesondere für Unternehmer, die sich auf Wachstum und Skalierung  konzentrieren, Geschäftsmodelle mit höherem Risiko, sowie auch Unternehmen, die Kapital von  externen Investoren suchen. 

Die GmbH bietet viele Vorteile, hat aber auch Nachteile, welcher Sie sich bewusst sein müssen. 

Vorteile 

• Relativ geringes Grundkapital erforderlich (mind. CHF 20'000) 

• Haftung: Beschränkt auf das (voll einbezahlte) Stammkapital 

• Geschäftsname: Freie Namenswahl, Zusatz "GmbH" muss aber enthalten sein • Gründung: Nur eine Gründungsperson notwendig 

• Steuerprogression: Spaltung des Gewinns (Lohn der Gesellschafterinnen und Gesellschafter  gilt bei der GmbH als Aufwand) kann die Progressionsspitze brechen 

• Verkauf Stammeinlage: Der daraus entstehende Kapitalgewinn ist steuerfrei • Eine GmbH kann ohne Liquidation in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden 

Nachteile 

• Doppelbesteuerung auf Ertrag und Kapital der GmbH sowie Einkommen und Vermögen des  Gesellschafters 

• Gründung: Höhere Gründungskosten als bei Einzelfirma 

• Publizität: Organe, Kapital und Stammeinlagen sind im Handelsregister öffentlich einsehbar • Erhöhter Verwaltungsaufwand: Protokolle, Gesellschafterversammlung, Steuerformulare etc. • Die Geschäftsführenden einer GmbH haben kein Recht auf Arbeitslosenentschädigung, es sei  

denn, sie verlassen das Unternehmen oder ihren Arbeitsplatz endgültig (gilt auch für  Ehepartnerinnen oder -partner, die in der GmbH arbeiten)

Einzelunternehmen 

Ein Einzelunternehmen ist eine Rechtsform, bei welcher das Unternehmen von einer einzelnen  Person geführt wird, ohne juristischer Trennung zwischen dem Inhaber und dem Unternehmen.  Dadurch ist der Inhaber für alle Aspekte des Unternehmens, einschließlich der Schulden und der  Haftung, voll verantwortlich.  Verglichen mit der Gründung einer GmbH ist die Gründung eines Einzelunternehmens relativ einfach.  Es bedarf keines Mindestkapitals und ist daher, hinsichtlich der Gründung, kostengünstiger und mit  weniger bürokratischem Aufwand verbunden. 

Ein Einzelunternehmen eignet sich in erster Linie für Kleinunternehmer und Freelancer,  Geschäftsmodelle mit geringem Risiko, sowie auch Unternehmer, welche die volle Kontrolle über alle  Entscheidungen und strategische Ausrichtung behalten möchten. 

Das Einzelunternehmen bietet viele Vorteile, hat aber auch Nachteile, welcher Sie sich bewusst sein  müssen.  

Vorteile 

• Kein Grundkapital erforderlich  

• Einfache Gründung und Verwaltung 

• Geschäftsname: Freie Namenswahl, Zusatz "GmbH" muss aber enthalten sein • Volle Kontrolle: Inhaber besitzt die alleinige Kontrolle über das Unternehmen • mehr Flexibilität in der Geschäftsführung; Möglichkeit schneller auf Marktveränderungen zu  reagieren 

• i.d.R. weniger rechtliche Verpflichtungen und niedrige laufende Betriebskosten 

Nachteile 

• Unbeschränkte Haftung: Unternehmer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen • Kapitalbeschaffung: Kann schwieriger sein, da keine Unternehmensanteile verkauft werden  können 

• Weniger professionelles Image: Schwierigkeiten, Investoren und große Kunden zu gewinnen • Arbeitsbelastung: Inhaber verantwortlich für alle Aspekte des Unternehmens 

Die Wahl der Rechtsform hängt von vielen individuellen Faktoren ab, wie bspw. dem Umfang Ihres  Geschäfts, Ihren Wachstumsplänen, Ihrem Risikoprofil und Ihrer Präferenz für Kontrolle oder  Flexibilität. Für Kleinunternehmer, die ein Geschäft mit geringem Risiko und voller Kontrolle suchen  ist ein Einzelunternehmen oft die beste Wahl. Wenn Sie jedoch vorhaben Ihr Geschäft zu skalieren,  Kapital zu beschaffen und ein professionelleres Image zu schaffen, bietet sich hingegen eine GmbH  an. Diese Entscheidung sollte gut durchdacht sein, da sie langfristige Auswirkungen auf den Erfolg  und Werdegang Ihres Unternehmens haben kann. 

Am Ende sollten Sie sich von einem Experten beraten lassen, der Ihre individuelle Situation versteht  und Ihnen helfen kann, die für Sie beste Rechtsform zu wählen. Dafür bietet 4Founder neben einer 

Vielzahl an Ressourcen und Dienstleistungen, eine unverbindliche Onlinegründungsberatung, um die  gewählte Rechtsform und Dienstleistungen zu prüfen und mit Ihnen zu besprechen.  

Viel Erfolg!

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Domizile und Arbeitsplätze

Die Schweiz ist ein attraktives Land für Unternehmer und Geschäftsleute, bekannt für ihre robuste  Wirtschaft und hohe Lebensqualität. Die Anmietung eines geeigneten Arbeitsplatzes oder Geschäftsdomizils kann für Unternehmer eine kluge Entscheidung sein und für den Erfolg eines  Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Dieser Artikel erläutert die Merkmale eines Domizils, dessen Vorteile und wie Sie mit 4Founder den größten Mehrwert bezüglich dieser Entscheidung haben können. 

Merkmale und Vorteile: 

Anmietbare Arbeitsplätze bieten oft flexible Vertragsbedingungen, die es ermöglichen, den Raum an  die sich ändernden Bedürfnisse Ihres Unternehmens anzupassen. Diese Flexibilität kann besonders  für Start-Ups und Kleinunternehmen von Vorteil sein, die ihre Geschäftsgröße und -anforderungen  noch nicht genau einschätzen können. Zudem bieten solch voll ausgestattete Arbeitsplätze ein  umfangreiches Ausmaß an bestehender Ausstattung und Dienstleistungen, von Internetzugängen und  Telefonanschlüssen über Besprechungsräumen bis hin zur administrativen Unterstützung. Dies  erspart Unternehmen Zeit und Geld, die erforderlich wären diese Dienste selbst zu organisieren und  zu verwalten und ermöglicht es Kapital für andere wichtige Investitionen wie bspw.  Produktentwicklung oder Marketing zu reservieren. Des Weiteren kann ein angemietetes Domizil  (bspw. In einem Gemeinschaftsbüro oder Business-Center) die professionelle Wahrnehmung Ihres  Unternehmens erheblich steigern, da es Kunden und Geschäftspartnern vermittelt, dass Ihr  Unternehmen etabliert und vertrauenswürdig ist und bietet zudem die Möglichkeit, sich mit anderen  Unternehmern zu vernetzen, was zu wertvollen Geschäftsbeziehungen. Nicht zu kurz sollte dabei der  Aspekt kommen, dass man durch diese räumliche Trennung von Arbeits- und Wohnort, eine  gesündere Work-Life-Balance erhalten kann, um die Effektivität und Produktivität zu steigern. 

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4Founder unterstützt Sie auf Ihrer Reise der Unternehmensgründung auch in diesem Aspekt. So  haben wir eine Vielzahl an steueroptimierten Domizilen zu Top-Konditionen zur Auswahl, da 4Founder Büroflächen in den steuergünstigsten Regionen der Schweiz anzubieten hat und Zugriff auf  3000 weitere Standorte weltweit. Ob gemeinsame Büroflächen oder geteilte Arbeitsbereiche, für  unterschiedliche Unternehmen oder Arbeitspersonen, wir finden eine Lösung für Sie und Ihr Unternehmen!

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