Bedarf zusammenstellen
Sie wählen die wichtigsten Bausteine für Ihre geplante Firma aus: Rechtsform, Beteiligte, Firmenname, Adresse sowie weitere gewünschte Leistungen.
Wählen Sie in wenigen Minuten die wichtigsten Bausteine für Ihre Firma – von Rechtsform und Firmenname bis zu Domizil, Tools und externen Spezialisten. Anschliessend klären wir offene Fragen im kostenlosen Erstgespräch und erstellen Ihr individuelles Angebot.
Sie möchten zuerst sprechen? Das Erstgespräch können Sie auch ohne vorgängige Zusammenstellung buchen.
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Nach Abschluss erhalten Sie Ihre Zusammenstellung per E‑Mail und wählen direkt einen Termin für das kostenlose Erstgespräch.
Wir klären die offenen Punkte und erstellen Ihr individuelles Angebot. Verbindlich wird die Umsetzung erst mit Ihrer ausdrücklichen Zusage.
Viele reine Online‑Gründungsangebote führen über umfangreiche Formulare direkt zur Bestellung. Bei 4 Founder dient der Konfigurator zunächst der Orientierung: Sie treffen eine erste Auswahl, wir klären die Details persönlich und erstellen danach Ihr individuelles Angebot.
Erst mit Ihrer ausdrücklichen Zusage beginnen wir mit der Umsetzung.
Der Konfigurator führt Sie in wenigen Minuten durch die wichtigsten Entscheidungen rund um Ihre Gründung. Was noch offen ist, klären wir anschliessend persönlich mit Ihnen.
Welche Rechtsform kommt für Ihr Vorhaben infrage?
Wer soll an der Firma beteiligt sein und wer übernimmt die Geschäftsführung?
Erfassen Sie Ihren gewünschten Firmennamen und prüfen Sie dessen Verfügbarkeit im Handelsregister.
Wo soll Ihr Unternehmen seinen Sitz haben und benötigen Sie eine Geschäftsadresse?
Welche Lösungen benötigen Sie für Organisation, Administration und den laufenden Betrieb?
Wie möchten Sie sichtbar werden, Kunden erreichen und Ihren Marktauftritt gestalten?
Benötigen Sie Unterstützung durch Anwälte, Treuhänder oder weitere Fachpersonen?
Nicht nur Kapital und Haftung unterscheiden AG, GmbH und Personengesellschaften. Ebenso wichtig ist, ob die Eigentümer öffentlich sichtbar sind, welche Pflichten sie gegenüber dem Unternehmen haben und wie flexibel Beteiligungen später übertragen werden können.
Die Aktionäre werden grundsätzlich nicht im Handelsregister eingetragen. Allein aufgrund ihrer Stellung als Aktionäre unterliegen sie zudem keiner allgemeinen gesetzlichen Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft. Die AG eignet sich deshalb besonders für passive Kapitalgeber, wechselnde Beteiligungen und Unternehmen, deren Eigentumsverhältnisse nicht öffentlich im Handelsregister sichtbar sein sollen.
Bei der GmbH werden die Gesellschafter namentlich im Handelsregister eingetragen. Sie unterliegen gesetzlichen Treue- und Geheimhaltungspflichten gegenüber der Gesellschaft. Die GmbH eignet sich daher besonders, wenn die Beteiligten aktiv zusammenarbeiten und sich langfristig an das Unternehmen binden möchten. Für einen rein passiven Kapitalgeber kann die AG flexibler sein.
Beim Einzelunternehmen gibt es keine rechtliche Trennung zwischen der Person und dem Unternehmen. Die Inhaberin oder der Inhaber entscheidet allein, haftet aber auch unbeschränkt mit dem privaten Vermögen. Zudem lässt sich ein Einzelunternehmen nicht so einfach über Beteiligungsrechte übertragen wie eine AG oder GmbH.
Die Kollektivgesellschaft eignet sich für zwei oder mehr Personen, die ein Unternehmen gemeinsam und persönlich führen möchten. Die Gesellschafter sind stark voneinander abhängig und haften unbeschränkt und solidarisch. Deshalb sind die Wahl der Partner, eine klare Aufgabenverteilung und ein sorgfältiger Gesellschaftsvertrag besonders wichtig.
Identifikation, Unterzeichnung und Gründungsdokumente können digital abgewickelt werden. 4 Founder begleitet Sie durch den gesamten Prozess und koordiniert die nächsten Schritte bis zum Handelsregistereintrag.
Für die digitale Identifikation und die qualifizierte elektronische Signatur nutzen wir Swisscom Trust Services. So können AG, GmbH, Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften in vielen Fällen ohne persönliche Vorsprache gegründet werden.

Wir erfassen die erforderlichen Angaben, bereiten die Gründungs- und Eintragungsunterlagen vor und koordinieren die nächsten Schritte mit Notariat und Handelsregister. Bei einer vollständig digitalen Gründung erfolgen auch Identifikation und Unterzeichnung online.
Welche Unterlagen und Schritte erforderlich sind, hängt von der gewählten Rechtsform ab. Bei AG und GmbH gehört der Handelsregistereintrag zwingend zur Gründung; bei Einzelunternehmen ist er je nach Umsatz und Tätigkeit obligatorisch oder freiwillig.
Zunächst wählen Sie die Rechtsform, die zu Ihrem Vorhaben passt – beispielsweise AG, GmbH, Einzelunternehmen oder Kollektivgesellschaft. Danach werden Firmenname, Sitz, Zweck, beteiligte Personen und weitere Gründungsangaben festgelegt und die erforderlichen Unterlagen erstellt.
Bei einer AG oder GmbH wird das vorgeschriebene Gesellschaftskapital auf ein Kapitaleinzahlungskonto einbezahlt. Anschliessend wird die Gründung öffentlich beurkundet und beim Handelsregister angemeldet.
4 Founder begleitet Sie durch den gesamten Gründungsprozess: Wir klären die erforderlichen Angaben, erstellen die Gründungsunterlagen, koordinieren Kapitaleinzahlung und Beurkundung und begleiten die Eintragung ins Handelsregister.
Ja. In vielen Fällen kann die Firmengründung vollständig digital und ohne persönliche Vorsprache abgewickelt werden. Dazu gehören die Identifikation der beteiligten Personen sowie die qualifizierte elektronische Unterzeichnung der erforderlichen Dokumente. Die qualifizierte elektronische Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
4 Founder nutzt dafür Dienstleistungen von Swisscom Trust Services. So können insbesondere AG, GmbH, Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften effizient und medienbruchfrei gegründet werden. Ob die vollständig digitale Gründung möglich ist, hängt unter anderem von den beteiligten Personen und den verfügbaren Identifikationsverfahren ab und wird von uns vorab geprüft.
Für die Gründung einer GmbH benötigen Sie einen Firmennamen, einen Sitz, einen Gesellschaftszweck, mindestens eine Gesellschafterin oder einen Gesellschafter sowie ein vollständig einbezahltes Stammkapital von mindestens CHF 20’000. Zudem muss die GmbH durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können.
Nach der Kapitaleinzahlung werden die Statuten und weiteren Gründungsunterlagen erstellt, die Gründung öffentlich beurkundet und anschliessend beim Handelsregister angemeldet.
4 Founder begleitet Sie durch den gesamten Prozess: Wir klären die Gründungsangaben, erstellen die erforderlichen Unterlagen und koordinieren Kapitaleinzahlung, Beurkundung und Handelsregistereintrag.
Für die Gründung einer AG benötigen Sie einen Firmennamen, einen Sitz, einen Gesellschaftszweck, die gewünschte Aktienstruktur, mindestens eine Aktionärin oder einen Aktionär sowie einen Verwaltungsrat. Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100’000; bei der Gründung müssen mindestens CHF 50’000 einbezahlt sein. Zudem muss die AG durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können.
Nach der Kapitaleinzahlung werden die Statuten und weiteren Gründungsunterlagen erstellt, die Gründung öffentlich beurkundet und anschliessend beim Handelsregister angemeldet.
4 Founder begleitet Sie durch den gesamten Prozess: Wir klären die Gründungsangaben und die gewünschte Beteiligungsstruktur, erstellen die erforderlichen Unterlagen und koordinieren Kapitaleinzahlung, Beurkundung und Handelsregistereintrag.
Bei einer AG oder GmbH hat der Handelsregistereintrag konstitutive Wirkung: Die Gesellschaft entsteht als juristische Person erst mit ihrer Eintragung.
Beim Einzelunternehmen wirkt der Eintrag grundsätzlich deklaratorisch. Das Unternehmen besteht bereits durch die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit; der Handelsregistereintrag bestätigt und veröffentlicht die bestehenden Verhältnisse. Verpflichtend ist er grundsätzlich, wenn ein kaufmännisch geführtes Gewerbe im letzten Geschäftsjahr mindestens CHF 100’000 Umsatz erzielt hat. Unterhalb dieser Grenze ist eine freiwillige Eintragung möglich.
Bei der Kollektivgesellschaft kommt es auf die Tätigkeit an: Betreibt sie ein kaufmännisches Gewerbe, ist die Eintragung grundsätzlich deklaratorisch. Bei einer nichtkaufmännischen Tätigkeit entsteht sie dagegen erst mit dem Handelsregistereintrag; dieser wirkt dann konstitutiv.
4 Founder klärt mit Ihnen, ob die Eintragung in Ihrem Fall verpflichtend, freiwillig oder Voraussetzung für die Entstehung der Gesellschaft ist. Wir bereiten die erforderlichen Unterlagen vor und begleiten den Prozess bis zum Handelsregistereintrag.
Ja. Ein Einzelunternehmen entsteht grundsätzlich mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im eigenen Namen. Es benötigt weder einen formellen Gründungsakt noch ein gesetzliches Mindestkapital. Die Inhaberin oder der Inhaber haftet jedoch persönlich mit dem Geschäfts- und Privatvermögen.
Ein Wohnsitz in der Schweiz ist für die Gründung eines Einzelunternehmens nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist jedoch, dass die inhabende Person zur selbstständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz berechtigt ist. Eine Geschäfts- oder Domiziladresse ersetzt die erforderliche ausländerrechtliche Bewilligung nicht.
Staatsangehörige der EU oder EFTA profitieren von einem erleichterten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Auch Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat können ein Einzelunternehmen in der Schweiz führen, sofern sie die tatsächliche selbstständige Tätigkeit nachweisen und die erforderliche Bewilligung erhalten.
Für Drittstaatsangehörige gelten strengere Voraussetzungen. Personen mit Niederlassungsbewilligung C sowie bestimmte Familienangehörige haben grundsätzlich Zugang zur selbstständigen Erwerbstätigkeit. In anderen Fällen ist eine kantonale Bewilligung erforderlich; dabei kann insbesondere geprüft werden, ob das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzen für die Schweiz schafft.
Der Handelsregistereintrag wirkt deklaratorisch: Er bestätigt das bereits bestehende Einzelunternehmen, begründet es aber nicht. Verpflichtend ist er grundsätzlich ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000; darunter ist eine freiwillige Eintragung möglich.
4 Founder prüft mit Ihnen, ob das Einzelunternehmen zu Ihrem Vorhaben sowie zu Ihrer Wohnsitz- und Bewilligungssituation passt, und begleitet die erforderlichen Schritte und Anmeldungen.
Ja. Eine Kollektivgesellschaft kann von mindestens zwei natürlichen Personen gegründet werden, die gemeinsam ein Unternehmen betreiben möchten. Ein gesetzliches Mindestkapital ist nicht erforderlich. Die Gesellschafter haften jedoch letztlich persönlich, unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist nicht zwingend, aber dringend zu empfehlen, insbesondere zur Regelung von Einlagen, Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Austritt und Konkurrenzverbot.
Betreibt die Gesellschaft ein kaufmännisches Gewerbe, entsteht sie bereits durch den Gesellschaftsvertrag und die Aufnahme der Tätigkeit; der Handelsregistereintrag wirkt deklaratorisch. Bei einer nichtkaufmännischen Tätigkeit entsteht die Kollektivgesellschaft dagegen erst mit dem Eintrag, der in diesem Fall konstitutive Wirkung hat.
Ein Wohnsitz in der Schweiz ist für die Gesellschafter nicht zwingend. Sie müssen jedoch zur selbstständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz berechtigt sein. Personen aus EU-/EFTA-Staaten profitieren von einem erleichterten Zugang, während für Drittstaatsangehörige strengere Bewilligungsvoraussetzungen gelten.
4 Founder klärt mit Ihnen, ob die Kollektivgesellschaft zu Ihrem Vorhaben und Ihrer Wohnsitz- beziehungsweise Bewilligungssituation passt, bereitet die erforderlichen Unterlagen vor und begleitet die Eintragung ins Handelsregister.
Eine allgemein beste Rechtsform gibt es nicht. Entscheidend ist, ob das Unternehmen stark an Ihre Person gebunden bleibt, ob weitere Kapitalgeber beteiligt werden sollen und wie wichtig Ihnen Haftungsbegrenzung, Vertraulichkeit und eine spätere Übertragung sind.
Ein Einzelunternehmen ermöglicht einen einfachen Start ohne Mindestkapital, verbindet das Unternehmen jedoch unmittelbar mit der inhabenden Person. Diese haftet persönlich, und das Unternehmen kann später nicht einfach durch die Übertragung von Anteilen weitergegeben werden.
Bei der GmbH werden die Gesellschafter namentlich im Handelsregister veröffentlicht. Sie unterliegen zudem gesetzlichen Treue- und Geheimhaltungspflichten gegenüber der Gesellschaft. Die GmbH eignet sich deshalb besonders für aktiv mitwirkende und enger miteinander verbundene Gesellschafter. Das erforderliche Stammkapital beträgt mindestens CHF 20’000.
Bei der AG sind die Aktionäre grundsätzlich nicht im Handelsregisterauszug ersichtlich. Allein aus ihrer Stellung als Aktionäre entsteht zudem keine allgemeine Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft. Aktien lassen sich grundsätzlich leichter übertragen, weshalb sich die AG besonders für passive Kapitalgeber, wechselnde Beteiligungen und eine professionelle Investorenstruktur eignet. Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100’000; davon müssen mindestens CHF 50’000 einbezahlt werden.
4 Founder beurteilt nicht nur Kapital und Haftung, sondern auch Eigentümerstruktur, Mitwirkung, Publizität und spätere Entwicklung. So wählen Sie eine Rechtsform, die nicht nur bei der Gründung, sondern auch langfristig zu Ihrem Vorhaben passt.
Ja. 4 Founder begleitet Sie auf Wunsch über den Handelsregistereintrag hinaus bis zur Betriebsbereitschaft. Je nach Bedarf unterstützen wir Sie bei Domizil, Buchhaltung, Versicherungen, Verträgen, Marken- und Domainfragen, administrativen Prozessen sowie beim Aufbau Ihres Aussenauftritts.
Leistungen, die wir nicht selbst erbringen, koordinieren wir mit geeigneten Spezialisten aus unserem Netzwerk. So entsteht nicht nur eine eingetragene Firma, sondern ein Unternehmen, das für den operativen Start vorbereitet ist.
Nutzen Sie den kostenlosen Konfigurator für eine erste Übersicht oder klären Sie Ihre Fragen in einem persönlichen Erstgespräch. Beides ist kostenlos und unverbindlich.
Treffen Sie eine erste Auswahl. Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, ob die gewählte Rechtsform zu Ihrer Situation und Ihren weiteren Plänen passt.
Kurzfazit
Erfassen Sie alle Personen, die sich an der Gründung beteiligen.
Bitte erfassen Sie die Namen vollständig und exakt gemäss amtlichem Ausweis. Die Angaben verwenden wir für die Gründungsunterlagen und – soweit gesetzlich vorgesehen – für den Handelsregistereintrag.
Geschäftsführer, Verwaltungsräte und weitere zeichnungsberechtigte Personen, die nicht am Unternehmen beteiligt sind, werden später separat erfasst.
Geben Sie Ihren Wunschnamen und die geplante Tätigkeit an. Wir prüfen anschliessend die Verfügbarkeit des Namens und erstellen einen passenden Vorschlag für den Gesellschaftszweck.
Geben Sie Ihren Wunschnamen und die geplante Tätigkeit an. Der Firmenname eines Einzelunternehmens muss den Nachnamen der Inhaberin oder des Inhabers enthalten.
Wählen Sie ein Domizil in Schindellegi oder geben Sie eine bereits vorhandene Geschäftsadresse an.
Geben Sie die vollständige Adresse ein, die für Ihr Unternehmen verwendet werden soll.
Wählen Sie die Bereiche aus, bei denen Sie Unterstützung wünschen. Mehrfachauswahl möglich. Die passenden Systeme und Leistungen stimmen wir später gemeinsam mit Ihnen ab.
Wählen Sie die Bereiche aus, bei denen Sie Unterstützung wünschen. Mehrfachauswahl möglich. Die konkrete Umsetzung und den passenden Umfang klären wir anschliessend gemeinsam.
Nicht jede Aufgabe muss intern gelöst werden. Wählen Sie die Bereiche aus, in denen Sie zusätzliche Unterstützung wünschen. Wir bringen Sie mit passenden Fachpersonen aus unserem Netzwerk zusammen und koordinieren auf Wunsch die Zusammenarbeit. Mehrfachauswahl möglich.
Prüfen Sie Ihre bisherige Auswahl und legen Sie fest, wie Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch weiterfahren möchten. Anschliessend wählen Sie Ihren Termin.
Nach dem Gespräch klären wir die offenen Punkte und erstellen Ihr individuelles Angebot. Bis zu Ihrer ausdrücklichen Zusage bleibt alles unverbindlich.
Ihr Erstgespräch ist immer kostenlos – 30 Minuten online oder telefonisch. Wählen Sie hier, wie Sie danach weiterfahren möchten.
Wie möchten Sie die Gründungsdokumente unterzeichnen?
Für jede weitere Person fallen zusätzliche Identifikations- und Signaturkosten an.
Wie möchten Sie die Handelsregistergebühren abrechnen?
Die digitale Identifikation und elektronische Unterzeichnung sind optional. Amtliche Handelsregistergebühren fallen unabhängig von der gewählten Abrechnungsart an. Sie können über 4 Founder abgewickelt oder Ihrem Unternehmen direkt durch das Handelsregisteramt in Rechnung gestellt werden.
Sie erhalten die Zusammenfassung sowie die Terminbestätigung an diese Adresse.
Nur für Rückfragen zu Ihrer Gründung.
Am Kurzgespräch prüfen wir gemeinsam ob Ihre Auswahl zu Ihrem Vorhaben passt.
Kostenlos und unverbindlich · Keine Zahlung erforderlich · Umsetzung erst nach Ihrer Zusage
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