Kostenloser Konfigurator

Stellen Sie Ihre Gründung unverbindlich zusammen.

Wählen Sie in wenigen Minuten die wichtigsten Bausteine für Ihre Firma – von Rechtsform und Firmenname bis zu Domizil, Tools und externen Spezialisten. Anschliessend klären wir offene Fragen im kostenlosen Erstgespräch und erstellen Ihr individuelles Angebot.

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Sie möchten zuerst sprechen? Das Erstgespräch können Sie auch ohne vorgängige Zusammenstellung buchen.

Schritt 1 · jetzt

Bedarf zusammenstellen

Sie wählen die wichtigsten Bausteine für Ihre geplante Firma aus: Rechtsform, Beteiligte, Firmenname, Adresse sowie weitere gewünschte Leistungen.

iZuerst auswählen, danach gemeinsam klären.
Schritt 2 · Im Konfigurator

Übersicht erhalten und Termin buchen

Nach Abschluss erhalten Sie Ihre Zusammenstellung per E‑Mail und wählen direkt einen Termin für das kostenlose Erstgespräch.

So können wir uns gezielt vorbereiten.
Schritt 3 · nach dem Gespräch

Angebot prüfen und entscheiden

Wir klären die offenen Punkte und erstellen Ihr individuelles Angebot. Verbindlich wird die Umsetzung erst mit Ihrer ausdrücklichen Zusage.

Bis dahin bleibt alles kostenlos und unverbindlich.
Warum 4 Founder anders vorgeht

Online auswählen. Persönlich klären. Erst danach entscheiden.

Viele reine Online‑Gründungsangebote führen über umfangreiche Formulare direkt zur Bestellung. Bei 4 Founder dient der Konfigurator zunächst der Orientierung: Sie treffen eine erste Auswahl, wir klären die Details persönlich und erstellen danach Ihr individuelles Angebot.

So funktionieren viele Online‑Angebote
Sämtliche Firmendaten müssen bereits zu Beginn vollständig erfasst werden.
Die Auswahl erfolgt weitgehend standardisiert und ohne persönliche Einordnung.
Leistungen werden häufig in vorgegebenen Paketen zusammengestellt.
Bestellung und Zahlung erfolgen direkt im Onlineprozess.
Bei manchen Gratisgründungen ist der Preisvorteil an den Abschluss zusätzlicher Verträge gebunden, etwa für Versicherungen, Telekommunikation oder andere Dienstleistungen – unabhängig davon, ob diese optimal zum Unternehmen passen.
So funktioniert es bei 4 Founder
Sie erfassen zunächst nur die wichtigsten Eckpunkte.
Unklare Angaben und offene Fragen können vorerst offenbleiben.
Im persönlichen Gespräch stimmen wir Rechtsform und Leistungen mit Ihnen ab.
Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot und entscheiden in Ruhe.

Erst mit Ihrer ausdrücklichen Zusage beginnen wir mit der Umsetzung.

Was der Konfigurator abfragt

In sieben Themen zu
Ihrer ersten Übersicht.

Der Konfigurator führt Sie in wenigen Minuten durch die wichtigsten Entscheidungen rund um Ihre Gründung. Was noch offen ist, klären wir anschliessend persönlich mit Ihnen.

1

Rechtsform

Welche Rechtsform kommt für Ihr Vorhaben infrage?

2

Beteiligte

Wer soll an der Firma beteiligt sein und wer übernimmt die Geschäftsführung?

3

Firmenname

Erfassen Sie Ihren gewünschten Firmennamen und prüfen Sie dessen Verfügbarkeit im Handelsregister.

4

Firmensitz & Domizil

Wo soll Ihr Unternehmen seinen Sitz haben und benötigen Sie eine Geschäftsadresse?

5

Verwaltung & Tools

Welche Lösungen benötigen Sie für Organisation, Administration und den laufenden Betrieb?

6

Marketing & Kundengewinnung

Wie möchten Sie sichtbar werden, Kunden erreichen und Ihren Marktauftritt gestalten?

7

Externe Spezialisten

Benötigen Sie Unterstützung durch Anwälte, Treuhänder oder weitere Fachpersonen?

Rechtsformen

Welche Rechtsform passt wirklich zu Ihrem Vorhaben?

Nicht nur Kapital und Haftung unterscheiden AG, GmbH und Personengesellschaften. Ebenso wichtig ist, ob die Eigentümer öffentlich sichtbar sind, welche Pflichten sie gegenüber dem Unternehmen haben und wie flexibel Beteiligungen später übertragen werden können.

Aktiengesellschaft

Diskrete und flexible Beteiligungsstruktur

Die Aktionäre werden grundsätzlich nicht im Handelsregister eingetragen. Allein aufgrund ihrer Stellung als Aktionäre unterliegen sie zudem keiner allgemeinen gesetzlichen Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft. Die AG eignet sich deshalb besonders für passive Kapitalgeber, wechselnde Beteiligungen und Unternehmen, deren Eigentumsverhältnisse nicht öffentlich im Handelsregister sichtbar sein sollen.

Mindestens CHF 100’000, davon mindestens CHF 50’000 einbezahlt
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Engere Bindung der Gesellschafter

Bei der GmbH werden die Gesellschafter namentlich im Handelsregister eingetragen. Sie unterliegen gesetzlichen Treue- und Geheimhaltungspflichten gegenüber der Gesellschaft. Die GmbH eignet sich daher besonders, wenn die Beteiligten aktiv zusammenarbeiten und sich langfristig an das Unternehmen binden möchten. Für einen rein passiven Kapitalgeber kann die AG flexibler sein.

CHF 20’000, vollständig einbezahlt
Einzelunternehmen

Volle Entscheidungsfreiheit – persönliche Verantwortung

Beim Einzelunternehmen gibt es keine rechtliche Trennung zwischen der Person und dem Unternehmen. Die Inhaberin oder der Inhaber entscheidet allein, haftet aber auch unbeschränkt mit dem privaten Vermögen. Zudem lässt sich ein Einzelunternehmen nicht so einfach über Beteiligungsrechte übertragen wie eine AG oder GmbH.

Kein gesetzliches Mindestkapital
Kollektivgesellschaft

Gemeinsames Unternehmen auf Vertrauensbasis

Die Kollektivgesellschaft eignet sich für zwei oder mehr Personen, die ein Unternehmen gemeinsam und persönlich führen möchten. Die Gesellschafter sind stark voneinander abhängig und haften unbeschränkt und solidarisch. Deshalb sind die Wahl der Partner, eine klare Aufgabenverteilung und ein sorgfältiger Gesellschaftsvertrag besonders wichtig.

Kein gesetzliches Mindestkapital
Onlinegründung

Ihre Schweizer Firma vollständig online gründen.

Identifikation, Unterzeichnung und Gründungsdokumente können digital abgewickelt werden. 4 Founder begleitet Sie durch den gesamten Prozess und koordiniert die nächsten Schritte bis zum Handelsregistereintrag.

Für die digitale Identifikation und die qualifizierte elektronische Signatur nutzen wir Swisscom Trust Services. So können AG, GmbH, Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften in vielen Fällen ohne persönliche Vorsprache gegründet werden.

Digitale IdentifikationDie beteiligten Personen identifizieren sich vollständig online.
Elektronische UnterzeichnungDie erforderlichen Dokumente werden qualifiziert elektronisch signiert.
Persönlich begleitetWir bereiten die Gründung vor und koordinieren den Ablauf bis zur Eintragung.
Beratungsgespräch mit Unterlagen zum Handelsregistereintrag einer Kapitalgesellschaft
Handelsregistereintrag

Wir bringen Ihre Firma ins Handelsregister.

Wir erfassen die erforderlichen Angaben, bereiten die Gründungs- und Eintragungsunterlagen vor und koordinieren die nächsten Schritte mit Notariat und Handelsregister. Bei einer vollständig digitalen Gründung erfolgen auch Identifikation und Unterzeichnung online.

Welche Unterlagen und Schritte erforderlich sind, hängt von der gewählten Rechtsform ab. Bei AG und GmbH gehört der Handelsregistereintrag zwingend zur Gründung; bei Einzelunternehmen ist er je nach Umsatz und Tätigkeit obligatorisch oder freiwillig.

Angaben und Firmenname prüfenWir erfassen Firmenname, Sitz, Zweck, Beteiligte und Zeichnungsberechtigungen und prüfen, ob die Angaben für die Eintragung vollständig sind.
Unterlagen und Beurkundung vorbereitenWir erstellen die erforderlichen Gründungsunterlagen und koordinieren bei AG und GmbH die Kapitaleinzahlung sowie die öffentliche Beurkundung.
Eintragung begleitenWir bereiten die Handelsregisteranmeldung vor, koordinieren die Einreichung und begleiten den Vorgang bis zum Eintrag – einschliesslich allfälliger Rückfragen.

Wie kann ich eine Firma in der Schweiz gründen?

Zunächst wählen Sie die Rechtsform, die zu Ihrem Vorhaben passt – beispielsweise AG, GmbH, Einzelunternehmen oder Kollektivgesellschaft. Danach werden Firmenname, Sitz, Zweck, beteiligte Personen und weitere Gründungsangaben festgelegt und die erforderlichen Unterlagen erstellt.

Bei einer AG oder GmbH wird das vorgeschriebene Gesellschaftskapital auf ein Kapitaleinzahlungskonto einbezahlt. Anschliessend wird die Gründung öffentlich beurkundet und beim Handelsregister angemeldet.

4 Founder begleitet Sie durch den gesamten Gründungsprozess: Wir klären die erforderlichen Angaben, erstellen die Gründungsunterlagen, koordinieren Kapitaleinzahlung und Beurkundung und begleiten die Eintragung ins Handelsregister.

Kann ich eine Firma in der Schweiz online gründen?

Ja. In vielen Fällen kann die Firmengründung vollständig digital und ohne persönliche Vorsprache abgewickelt werden. Dazu gehören die Identifikation der beteiligten Personen sowie die qualifizierte elektronische Unterzeichnung der erforderlichen Dokumente. Die qualifizierte elektronische Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.

4 Founder nutzt dafür Dienstleistungen von Swisscom Trust Services. So können insbesondere AG, GmbH, Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften effizient und medienbruchfrei gegründet werden. Ob die vollständig digitale Gründung möglich ist, hängt unter anderem von den beteiligten Personen und den verfügbaren Identifikationsverfahren ab und wird von uns vorab geprüft.

Was brauche ich, um eine GmbH in der Schweiz zu gründen?

Für die Gründung einer GmbH benötigen Sie einen Firmennamen, einen Sitz, einen Gesellschaftszweck, mindestens eine Gesellschafterin oder einen Gesellschafter sowie ein vollständig einbezahltes Stammkapital von mindestens CHF 20’000. Zudem muss die GmbH durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können.

Nach der Kapitaleinzahlung werden die Statuten und weiteren Gründungsunterlagen erstellt, die Gründung öffentlich beurkundet und anschliessend beim Handelsregister angemeldet.

4 Founder begleitet Sie durch den gesamten Prozess: Wir klären die Gründungsangaben, erstellen die erforderlichen Unterlagen und koordinieren Kapitaleinzahlung, Beurkundung und Handelsregistereintrag.

Was brauche ich, um eine AG in der Schweiz zu gründen?

Für die Gründung einer AG benötigen Sie einen Firmennamen, einen Sitz, einen Gesellschaftszweck, die gewünschte Aktienstruktur, mindestens eine Aktionärin oder einen Aktionär sowie einen Verwaltungsrat. Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100’000; bei der Gründung müssen mindestens CHF 50’000 einbezahlt sein. Zudem muss die AG durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können.

Nach der Kapitaleinzahlung werden die Statuten und weiteren Gründungsunterlagen erstellt, die Gründung öffentlich beurkundet und anschliessend beim Handelsregister angemeldet.

4 Founder begleitet Sie durch den gesamten Prozess: Wir klären die Gründungsangaben und die gewünschte Beteiligungsstruktur, erstellen die erforderlichen Unterlagen und koordinieren Kapitaleinzahlung, Beurkundung und Handelsregistereintrag.

Wann braucht es einen Handelsregistereintrag in der Schweiz?

Bei einer AG oder GmbH hat der Handelsregistereintrag konstitutive Wirkung: Die Gesellschaft entsteht als juristische Person erst mit ihrer Eintragung.

Beim Einzelunternehmen wirkt der Eintrag grundsätzlich deklaratorisch. Das Unternehmen besteht bereits durch die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit; der Handelsregistereintrag bestätigt und veröffentlicht die bestehenden Verhältnisse. Verpflichtend ist er grundsätzlich, wenn ein kaufmännisch geführtes Gewerbe im letzten Geschäftsjahr mindestens CHF 100’000 Umsatz erzielt hat. Unterhalb dieser Grenze ist eine freiwillige Eintragung möglich.

Bei der Kollektivgesellschaft kommt es auf die Tätigkeit an: Betreibt sie ein kaufmännisches Gewerbe, ist die Eintragung grundsätzlich deklaratorisch. Bei einer nichtkaufmännischen Tätigkeit entsteht sie dagegen erst mit dem Handelsregistereintrag; dieser wirkt dann konstitutiv.

4 Founder klärt mit Ihnen, ob die Eintragung in Ihrem Fall verpflichtend, freiwillig oder Voraussetzung für die Entstehung der Gesellschaft ist. Wir bereiten die erforderlichen Unterlagen vor und begleiten den Prozess bis zum Handelsregistereintrag.

Kann ich ein Einzelunternehmen in der Schweiz gründen?

Ja. Ein Einzelunternehmen entsteht grundsätzlich mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im eigenen Namen. Es benötigt weder einen formellen Gründungsakt noch ein gesetzliches Mindestkapital. Die Inhaberin oder der Inhaber haftet jedoch persönlich mit dem Geschäfts- und Privatvermögen.

Ein Wohnsitz in der Schweiz ist für die Gründung eines Einzelunternehmens nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist jedoch, dass die inhabende Person zur selbstständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz berechtigt ist. Eine Geschäfts- oder Domiziladresse ersetzt die erforderliche ausländerrechtliche Bewilligung nicht.

Staatsangehörige der EU oder EFTA profitieren von einem erleichterten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Auch Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat können ein Einzelunternehmen in der Schweiz führen, sofern sie die tatsächliche selbstständige Tätigkeit nachweisen und die erforderliche Bewilligung erhalten.

Für Drittstaatsangehörige gelten strengere Voraussetzungen. Personen mit Niederlassungsbewilligung C sowie bestimmte Familienangehörige haben grundsätzlich Zugang zur selbstständigen Erwerbstätigkeit. In anderen Fällen ist eine kantonale Bewilligung erforderlich; dabei kann insbesondere geprüft werden, ob das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzen für die Schweiz schafft.

Der Handelsregistereintrag wirkt deklaratorisch: Er bestätigt das bereits bestehende Einzelunternehmen, begründet es aber nicht. Verpflichtend ist er grundsätzlich ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000; darunter ist eine freiwillige Eintragung möglich.

4 Founder prüft mit Ihnen, ob das Einzelunternehmen zu Ihrem Vorhaben sowie zu Ihrer Wohnsitz- und Bewilligungssituation passt, und begleitet die erforderlichen Schritte und Anmeldungen.

Kann ich eine Kollektivgesellschaft in der Schweiz gründen?

Ja. Eine Kollektivgesellschaft kann von mindestens zwei natürlichen Personen gegründet werden, die gemeinsam ein Unternehmen betreiben möchten. Ein gesetzliches Mindestkapital ist nicht erforderlich. Die Gesellschafter haften jedoch letztlich persönlich, unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist nicht zwingend, aber dringend zu empfehlen, insbesondere zur Regelung von Einlagen, Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Austritt und Konkurrenzverbot.

Betreibt die Gesellschaft ein kaufmännisches Gewerbe, entsteht sie bereits durch den Gesellschaftsvertrag und die Aufnahme der Tätigkeit; der Handelsregistereintrag wirkt deklaratorisch. Bei einer nichtkaufmännischen Tätigkeit entsteht die Kollektivgesellschaft dagegen erst mit dem Eintrag, der in diesem Fall konstitutive Wirkung hat.

Ein Wohnsitz in der Schweiz ist für die Gesellschafter nicht zwingend. Sie müssen jedoch zur selbstständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz berechtigt sein. Personen aus EU-/EFTA-Staaten profitieren von einem erleichterten Zugang, während für Drittstaatsangehörige strengere Bewilligungsvoraussetzungen gelten.

4 Founder klärt mit Ihnen, ob die Kollektivgesellschaft zu Ihrem Vorhaben und Ihrer Wohnsitz- beziehungsweise Bewilligungssituation passt, bereitet die erforderlichen Unterlagen vor und begleitet die Eintragung ins Handelsregister.

Was ist besser: AG, GmbH oder Einzelunternehmen?

Eine allgemein beste Rechtsform gibt es nicht. Entscheidend ist, ob das Unternehmen stark an Ihre Person gebunden bleibt, ob weitere Kapitalgeber beteiligt werden sollen und wie wichtig Ihnen Haftungsbegrenzung, Vertraulichkeit und eine spätere Übertragung sind.

Ein Einzelunternehmen ermöglicht einen einfachen Start ohne Mindestkapital, verbindet das Unternehmen jedoch unmittelbar mit der inhabenden Person. Diese haftet persönlich, und das Unternehmen kann später nicht einfach durch die Übertragung von Anteilen weitergegeben werden.

Bei der GmbH werden die Gesellschafter namentlich im Handelsregister veröffentlicht. Sie unterliegen zudem gesetzlichen Treue- und Geheimhaltungspflichten gegenüber der Gesellschaft. Die GmbH eignet sich deshalb besonders für aktiv mitwirkende und enger miteinander verbundene Gesellschafter. Das erforderliche Stammkapital beträgt mindestens CHF 20’000.

Bei der AG sind die Aktionäre grundsätzlich nicht im Handelsregisterauszug ersichtlich. Allein aus ihrer Stellung als Aktionäre entsteht zudem keine allgemeine Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft. Aktien lassen sich grundsätzlich leichter übertragen, weshalb sich die AG besonders für passive Kapitalgeber, wechselnde Beteiligungen und eine professionelle Investorenstruktur eignet. Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100’000; davon müssen mindestens CHF 50’000 einbezahlt werden.

4 Founder beurteilt nicht nur Kapital und Haftung, sondern auch Eigentümerstruktur, Mitwirkung, Publizität und spätere Entwicklung. So wählen Sie eine Rechtsform, die nicht nur bei der Gründung, sondern auch langfristig zu Ihrem Vorhaben passt.

Unterstützt 4 Founder auch nach der Firmengründung?

Ja. 4 Founder begleitet Sie auf Wunsch über den Handelsregistereintrag hinaus bis zur Betriebsbereitschaft. Je nach Bedarf unterstützen wir Sie bei Domizil, Buchhaltung, Versicherungen, Verträgen, Marken- und Domainfragen, administrativen Prozessen sowie beim Aufbau Ihres Aussenauftritts.

Leistungen, die wir nicht selbst erbringen, koordinieren wir mit geeigneten Spezialisten aus unserem Netzwerk. So entsteht nicht nur eine eingetragene Firma, sondern ein Unternehmen, das für den operativen Start vorbereitet ist.

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