Steuern · Entscheidungshilfe

Lohn oder Dividende: Was sich für GmbH‑Inhaber lohnt

Als Inhaberin oder Inhaber einer GmbH entscheiden Sie, wie Sie Geld aus der Firma beziehen. Eine Regel steht dabei vor allen anderen: Wer in der eigenen GmbH arbeitet, muss sich einen angemessenen Lohn auszahlen. Erst darüber hinaus stellt sich die Frage, ob sich eine Dividende lohnt.

Das Wichtigste in Kürze

Wer in der eigenen GmbH arbeitet, muss sich einen angemessenen Lohn auszahlen. Nur Dividenden akzeptiert die AHV nicht: Sie behandelt einen Teil davon als Lohn und fordert Beiträge samt Zinsen nach. [1]

Über den angemessenen Lohn hinaus lohnt sich die Dividende: ab 10 Prozent Beteiligung beim Bund zu 70 Prozent steuerbar, am Wohnsitz je nach Kanton ab 50 Prozent (Kanton Schwyz: 50 Prozent), ohne AHV. [2] [3]

Zwei unterschiedlich hohe Münzstapel auf einem hellen Holztisch, dazwischen eine kleine Balkenwaage aus Messing, daneben Notizblock und Bleistift
Die richtige Mischung hängt an Wohnort, Einkommen und Vorsorge, nicht an einer Faustregel.

Zwei Wege führen das Geld aus der GmbH zu Ihnen:

Die beiden Möglichkeiten

Geschäftsführerin prüft an einem hellen Schreibtisch ein Blatt Papier
Lohn: monatlich, mit Lohnausweis.
Abgesichert

Lohn

Die GmbH zahlt Ihnen als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einen Lohn, mit Lohnausweis und Sozialversicherungen.

Stärken

  • Baut AHV-Rente und Pensionskasse auf
  • Ermöglicht Einkäufe in die Pensionskasse und Taggelder bei Unfall
  • Ist für die GmbH Aufwand und senkt den Gewinn
  • Monatlich verfügbar, auch im ersten Jahr

Grenzen

  • AHV, IV, EO und ALV kosten zusammen 12,8 Prozent, dazu Pensionskasse, UVG und KTG mit 10 bis 25 Prozent je nach Alter und Plan (Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen)
  • Voll als Einkommen steuerbar
Zwei Gesellschafter besprechen an einem Tisch einen geöffneten Ordner
Dividende: einmal im Jahr nach dem Abschluss.
Steuerlich entlastet

Dividende

Die GmbH schüttet nach dem Jahresabschluss einen Teil des Gewinns an die Gesellschafter aus.

Stärken

  • Keine AHV-Beiträge, sofern Sie daneben einen angemessenen Lohn beziehen
  • Am Wohnsitz nur teilweise steuerbar (Kanton Schwyz 50 Prozent, je nach Kanton mehr), beim Bund 70 Prozent, ab 10 Prozent Beteiligung
  • Flexibel: nur ausschütten, wenn Gewinn da ist

Grenzen

  • Der Gewinn wird vorher in der GmbH besteuert
  • In der Regel einmal im Jahr nach genehmigter Jahresrechnung; eine Zwischendividende braucht einen Zwischenabschluss
  • 35 Prozent Verrechnungssteuer, die Sie über die Steuererklärung zurückerhalten
  • Baut keine Vorsorge auf

Lohn und Dividende im Vergleich

Bewertung aus Sicht von Inhaberinnen und Inhabern einer GmbHBewertung: gutmittelschwach
KriteriumLohnDividende
Sozialversicherungenschwach12,8 % plus 10–25 % für PK, UVG und KTGgutkeine Beiträge, nur bei angemessenem Lohn
Einkommenssteuerschwachvoll steuerbargutteilweise: Schwyz 50 %, Bund 70 %
Steuer der GmbHgutLohn ist AufwandmittelGewinnsteuer vorher, in den Höfen unter 12 %
VorsorgegutAHV und Pensionskasseschwachkeine
Verfügbarkeitgutmonatlichmittelmeist einmal im Jahr nach Abschluss

Die Dividende ist steuerlich meist günstiger, aber nur als Ergänzung zu einem angemessenen Lohn. Wie viel Lohn angemessen ist, richtet sich nach Ihrer Arbeit und dem, was die Branche für eine vergleichbare Stelle bezahlt.

Auch beim Zeitpunkt unterscheiden sich Lohn und Dividende deutlich:

Wann das Geld fliesst
  1. jeden MonatLohnmit AHV-Abzug und Lohnausweis
  2. 31. DezemberGeschäftsjahr endetJahresabschluss wird erstellt
  3. bis 30. JuniGenehmigungGesellschafterversammlung beschliesst die Dividende
  4. danachDividendeabzüglich 35 % Verrechnungssteuer, zurück mit der Steuererklärung

Rechenbeispiel: CHF 50'000 als Lohn oder als Dividende

GmbH mit Sitz in einer Höfe-Gemeinde, Inhaber mit 100 Prozent Beteiligung und Wohnsitz im Kanton Schwyz. Lohn mit Pensionskasse, UVG und KTG von zusammen 10 bis 25 Prozent je nach Alter und Vorsorgeplan, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Nur zum Vergleich der Belastung: Ohne angemessenen Lohn würde die AHV die Dividende teilweise als Lohn behandeln.

Je CHF 50'000 als Lohn oder als Dividende: was die GmbH aufwendet und was Sie versteuern, in CHF
PositionLohnDividende
Aufwand bzw. Gewinn der GmbH vor Steuern55'700–59'45056'700
AHV, IV, EO und ALV (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)6'4000
Pensionskasse, UVG und KTG, je nach Alter und Plan5'000–12'5000
Gewinnsteuer der GmbH, rund 11,8 %06'700
Bei Ihnen vor Einkommenssteuer40'550–44'30050'000
Davon steuerbar am Wohnsitz (Beispiel Kanton Schwyz)40'550–44'30025'000
Davon steuerbar beim Bund40'550–44'30035'000

Beitragssätze 2026: AHV/IV/EO 10,6 Prozent und ALV 2,2 Prozent, je zur Hälfte, ohne Familienausgleichskasse und Verwaltungskosten. Die Beiträge an die Pensionskasse fliessen in Ihr eigenes Altersguthaben. Die Gewinnsteuer richtet sich nach dem Sitz der GmbH (Angabe des Kantons für die günstigsten Gemeinden, inklusive Bundessteuer [4]), die Einkommenssteuer auf Lohn und Dividende nach Ihrem Wohnsitz. Ohne Gewähr.

Grafisch zeigt sich der Unterschied so:

Rechenbeispiel als Grafik, in CHF
  • Abgaben vor der AuszahlungLohn 11'400–18'900Dividende 6'700
  • Bei Ihnen vor EinkommenssteuerLohn 40'550–44'300Dividende 50'000
  • Steuerbar am Wohnsitz (Beispiel Kanton Schwyz)Lohn 40'550–44'300Dividende 25'000
  • Steuerbar beim BundLohn 40'550–44'300Dividende 35'000
Heller Teil des Balkens: Bandbreite je nach Alter und Vorsorgeplan. Abgaben beim Lohn: AHV, IV, EO, ALV sowie Pensionskasse, UVG und KTG; der Pensionskassen-Teil fliesst in Ihr eigenes Altersguthaben. Bei der Dividende: Gewinnsteuer der GmbH am Firmensitz. Die Einkommenssteuer zahlen Sie an Ihrem Wohnsitz.

Was passt zu Ihnen?

Lohn passt, wenn …

  • Sie vom Einkommen leben
  • Sie Vorsorge aufbauen wollen
  • der Gewinn noch klein ist

Dividende passt, wenn …

  • Sie bereits einen angemessenen Lohn beziehen
  • die GmbH regelmässig Gewinn macht
  • Ihre Vorsorge gesichert ist
Paar um die 60 wandert auf einem Bergweg in den Schwyzer Voralpen
Lohn baut AHV und Pensionskasse auf.
Treuhänderin erklärt einem jungen Unternehmer Unterlagen an einem hellen Tisch
Die passende Mischung rechnen wir mit Ihren Zahlen.

Unsere Einschätzung

Beziehen Sie zuerst einen Lohn, der Ihrer Arbeit entspricht und Ihre Lebenshaltung deckt, und schütten Sie darüber hinaus Dividenden aus. So bauen Sie Vorsorge auf, vermeiden Nachforderungen der Ausgleichskasse und nutzen die Teilbesteuerung. Ein sehr hoher Lohn ist ebenfalls riskant: Was über dem Marktüblichen liegt, kann die Steuerverwaltung als verdeckte Gewinnausschüttung behandeln. Wie Einkäufe in die Pensionskasse funktionieren, zeigt der Beitrag Einkauf in die Pensionskasse unserer Schwesterfirma VP Finance. Wer bei der Gründung oder später Kapital über das Stammkapital hinaus eingebracht hat, kann diese Kapitaleinlagereserven zudem steuerfrei zurückzahlen. [5]

Häufige Fragen

Wie hoch muss mein Lohn mindestens sein?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Die Ausgleichskasse prüft, ob Lohn und Dividende in einem offensichtlichen Missverhältnis stehen: zu tiefer Lohn für die geleistete Arbeit und gleichzeitig eine hohe Dividende im Verhältnis zum eingesetzten Kapital. [1] Orientieren Sie sich an einem branchenüblichen Lohn.

Wann kann die GmbH eine Dividende auszahlen?

Nach der Genehmigung der Jahresrechnung durch die Gesellschafterversammlung, aus dem Bilanzgewinn oder aus freien Reserven. Seit 2023 ist auch eine Zwischendividende möglich, wenn ein Zwischenabschluss vorliegt. [7]

Gilt die Teilbesteuerung auch bei kleinen Beteiligungen?

Nein. Die Entlastung gilt erst ab einer Beteiligung von 10 Prozent. [2] [3]

Muss ich die Verrechnungssteuer wirklich bezahlen?

Die GmbH meldet die Dividende innert 30 Tagen mit dem Formular 103 und überweist 35 Prozent an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Sie erhalten den Betrag zurück, wenn Sie die Dividende korrekt in der Steuererklärung angeben. Wer sie nicht angibt, verliert den Anspruch. [8]

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Bundesgericht: BGE 141 V 634Umqualifizierung von Dividenden in beitragspflichtigen Lohn bei offensichtlichem Missverhältnis.
  2. Fedlex: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 20 Abs. 1bisDividenden aus Beteiligungen ab 10 Prozent zu 70 Prozent steuerbar.
  3. Steuergesetz des Kantons Schwyz, § 21 (LexFind)Dividenden aus Beteiligungen ab 10 Prozent im Kanton Schwyz zu 50 Prozent steuerbar.
  4. Steuerverwaltung Kanton Schwyz: Steuern UnternehmenGewinnsteuer und effektive Belastung in den günstigsten Gemeinden.
  5. Eidgenössische Steuerverwaltung: Reserven aus KapitaleinlagenSteuerfreie Rückzahlung von Kapitaleinlagereserven, Meldung mit Formular 170.
  6. Fedlex: Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), Art. 79cVersicherbarer Lohn höchstens das Zehnfache des oberen BVG-Grenzbetrags (2026: CHF 907'200).
  7. Fedlex: Obligationenrecht, Art. 675aZwischendividende aus einem Zwischenabschluss; für die GmbH anwendbar über Art. 798 OR.
  8. Fedlex: Verrechnungssteuergesetz (VStG), Art. 23Verwirkung der Rückerstattung bei fehlender Deklaration.

Stand 21. Oktober 2026. Das Rechenbeispiel ist vereinfacht.

Allgemeine Information ohne Gewähr; massgebend sind Gesetz, Reglemente und die Beurteilung im Einzelfall.

Wie viel Lohn, wie viel Dividende in Ihrem Fall?

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