Rechtsform · Ratgeber

Einzelfirma in eine GmbH umwandeln: Wege, Steuern und der richtige Stichtag

Viele Unternehmen starten als Einzelfirma. Wächst das Geschäft, kommen Mitarbeitende oder grössere Aufträge dazu, wird die persönliche Haftung zum Risiko und der Gewinn wird voll als Einkommen besteuert. Dann lohnt sich der Wechsel in eine GmbH. Dieser Beitrag zeigt, wie die Umwandlung funktioniert, wie sie steuerneutral bleibt und warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist, sie für den Jahreswechsel zu planen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Wege führen in die GmbH: Vermögensübertragung, Gründung mit Sacheinlage oder Bargründung mit Kauf des Geschäfts. [1]
  • Steuerneutral bleibt die Umwandlung, wenn der Betrieb zu Buchwerten übergeht. Verkaufen Sie Anteile innert fünf Jahren, folgen Steuern. [2]
  • Mit Stichtag 31. Dezember 2026 gilt die GmbH steuerlich ab 1. Januar 2027, wenn die Anmeldung bis Ende Juni 2027 eingeht. [3]
In diesem Artikel
Schreiner bespricht in seiner hellen Werkstatt mit einer Beraterin einen Ordner, im Hintergrund Holzbretter und Maschinen
Mit einer Übernahmebilanz per 31. Dezember startet die GmbH steuerlich am 1. Januar.

Wann sich die Umwandlung lohnt

  • Haftung: Als Einzelunternehmer haften Sie mit Ihrem ganzen Privatvermögen. In der GmbH haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
  • Gewinn: Der Gewinn der Einzelfirma ist voll Einkommen und voll AHV-pflichtig. In der GmbH zahlen Sie auf dem Gewinn, der in der Firma bleibt, nur die Gewinnsteuer; in den Höfe-Gemeinden liegt sie unter 12 Prozent.
  • Partner und Nachfolge: Anteile einer GmbH lassen sich übertragen. Eine Einzelfirma kann man nur als Ganzes verkaufen.
  • Auftritt: Banken, grössere Kunden und Ausschreibungen verlangen oft eine juristische Person.

Als Faustregel lohnt sich der Wechsel, wenn der Gewinn regelmässig über rund CHF 80'000 bis 100'000 liegt oder wenn Sie Verträge mit spürbarem Haftungsrisiko abschliessen. Die genaue Rechnung hängt an Ihrem Wohnort und an der Frage, wie viel Sie sich auszahlen wollen. Die Grundlagen dazu stehen im Beitrag AG, GmbH oder Einzelfirma?.

Schreiner zeigt einer jungen Mitarbeiterin in seiner Werkstatt, wie sie eine Holzkante misst
Mitarbeitende, grössere Aufträge, mehr Gewinn: typische Gründe für den Wechsel in die GmbH.

Drei Wege in die GmbH

Die drei Wege im Überblick
WegSo funktioniert esPasst, wenn
VermögensübertragungInventar mit Aktiven und Passiven, Übertragung in einem Schritt nach Fusionsgesetzdie Einzelfirma im Handelsregister eingetragen ist
Gründung mit SacheinlageDas Geschäft wird als Einlage eingebracht, mit Gründungsbericht und Prüfungsbestätigungkeine Eintragung besteht oder nur Teile übergehen
Bargründung und KaufGmbH mit Bargeld gründen, danach kauft sie Ihnen das Geschäft abdas Geschäft klein ist und wenige Verträge hat

Für die meisten Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe ist die Vermögensübertragung der sauberste Weg: Ein Vertrag listet die Aktiven und Passiven auf, die GmbH übernimmt sie in einem Schritt, Verträge und Schulden gehen mit. [1] Ist die Einzelfirma nicht im Handelsregister eingetragen, bleibt die Sacheinlage oder die Bargründung mit anschliessendem Kauf.

Steuerneutral umwandeln

Bei der Umwandlung gehen die stillen Reserven der Einzelfirma auf die GmbH über, etwa unterbewertete Maschinen, Lager oder ein Kundenstamm. Das löst keine Steuer aus, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: [2]

Steuerneutral, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind
  • Betrieb übertragen, nicht nur einzelne Gegenstände
  • Buchwerte übernehmen, keine Aufwertung
  • Steuerpflicht in der Schweiz besteht weiter

Ergebnis: Die stillen Reserven gehen ohne Steuer auf die GmbH über.

Was nicht übertragen wird, wird privat. Behalten Sie einzelne Geschäftswerte wie eine Liegenschaft oder ein Fahrzeug im Privatvermögen, gilt das als Privatentnahme. Die stillen Reserven darauf werden als Einkommen besteuert und sind AHV-pflichtig. [5]

Unternehmer in Arbeitskleidung und Beraterin geben sich in einem Werkstattbüro die Hand
Fünf Jahre Sperrfrist: Wer einen Verkauf plant, bespricht den Zeitpunkt vor der Umwandlung.

Der Stichtag 31. Dezember

Die Steuerverwaltung anerkennt eine rückwirkende Umwandlung, wenn die Anmeldung mit allen Gründungsakten innert sechs Monaten nach dem Stichtag der Übernahmebilanz beim Handelsregister eingeht und ohne Weiterungen zum Eintrag führt. Dann endet Ihre selbständige Erwerbstätigkeit steuerlich am Stichtag. [3]

Mit der Jahresrechnung 2026 als Übernahmebilanz beginnt die GmbH steuerlich am 1. Januar 2027.

Der Jahreswechsel ist deshalb der natürliche Stichtag: Die Jahresrechnung der Einzelfirma per 31. Dezember entsteht ohnehin, sie dient gleichzeitig als Übernahmebilanz. Die Umwandlung selbst kann im Frühling folgen. Planen Sie aber Reserve ein: Wird die Anmeldung zurückgewiesen und kommt der Eintrag nach Ende Juni, fällt die Rückwirkung weg.

Zeitplan ab Stichtag 31. Dezember 2026
  1. 31. Dezember 2026StichtagJahresrechnung der Einzelfirma = Übernahmebilanz
  2. 1. Januar 2027GmbH gilt steuerlichwenn die Frist eingehalten wird
  3. Januar bis Mai 2027Verträge und BeurkundungInventar, Statuten, Urkunde
  4. bis 30. Juni 2027Anmeldungmit allen Akten beim Handelsregister
Handwerker zählt im Lager gestapelte Holzplatten und notiert auf einem Klemmbrett
Das Inventar per Stichtag ist die Grundlage für die Übernahmebilanz.

Ob sich der Wechsel auf diesen Stichtag lohnt, hängt vor allem von Ihrem Gewinn und Ihren Plänen ab.

AHV, Mehrwertsteuer und Verträge

  • AHV: Bis zur Umwandlung zahlen Sie Beiträge als Selbständige auf dem Gewinn, danach als Angestellte Ihrer GmbH auf dem Lohn. Ausgleichskassen folgen der steuerlichen Rückwirkung oft nicht und rechnen bis zum Handelsregistereintrag als Selbständigerwerb ab. Klären Sie das vorab schriftlich mit Ihrer Ausgleichskasse.
  • Angemessener Lohn: Ab der GmbH müssen Sie sich einen angemessenen Lohn auszahlen. Nur Dividenden akzeptiert die AHV nicht. Mehr dazu im Beitrag Lohn oder Dividende.
  • Säule 3a: Haben Sie als Selbständige mehr als den kleinen 3a-Betrag einbezahlt, kürzt das später Ihre Einkaufsmöglichkeit in die Pensionskasse der GmbH. [6]
  • Versicherungen: Als Angestellte der GmbH sind Sie obligatorisch gegen Unfall versichert und ab der Eintrittsschwelle von CHF 22'680 Jahreslohn in der Pensionskasse. Das baut Vorsorge auf, kostet aber Beiträge.
  • Mehrwertsteuer: Ist die Einzelfirma mehrwertsteuerpflichtig, wird die Übertragung in der Regel im Meldeverfahren abgewickelt, ohne dass Steuer bezahlt werden muss. [7]
  • Verträge: Mit der Vermögensübertragung gehen Verträge grundsätzlich mit. Informieren Sie trotzdem Kunden, Lieferanten, Vermieter, Bank und Versicherungen und stellen Sie Briefpapier und Rechnungen um.
Unternehmer telefoniert in seinem hellen Büro neben der Werkstatt und macht sich Notizen
Nach der Umwandlung: Kunden, Lieferanten, Bank und Versicherungen informieren.

Der Ablauf in sechs Schritten

  1. Entscheid und Rechnung

    Lohnt sich die GmbH? Wir rechnen Steuern und Abgaben in beiden Rechtsformen mit Ihren Zahlen.

  2. Weg und Stichtag festlegen

    Vermögensübertragung, Sacheinlage oder Kauf, Stichtag meist 31. Dezember.

  3. Übernahmebilanz und Inventar

    Jahresrechnung der Einzelfirma per Stichtag, daraus das Inventar der übertragenen Werte.

  4. Verträge und Statuten

    Übertragungsvertrag, Statuten, Gründungsurkunde; bei Sacheinlage mit Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung.

  5. Beurkunden und anmelden

    Beim Notar unterschreiben, Anmeldung ans Handelsregister, spätestens sechs Monate nach dem Stichtag.

  6. Umstellen

    Ausgleichskasse, Versicherungen, Mehrwertsteuer, Bank, Transparenzregister innert eines Monats, Kunden und Lieferanten.

Häufige Fragen

Muss meine Einzelfirma im Handelsregister eingetragen sein?

Für die Vermögensübertragung nach Fusionsgesetz ja. [1] Ohne Eintrag bleiben die Gründung mit Sacheinlage oder die Bargründung mit anschliessendem Kauf.

Bis wann muss ich anmelden, damit die GmbH ab 1. Januar 2027 gilt?

Steuerlich gilt die Rückwirkung, wenn die Anmeldung mit allen Akten innert sechs Monaten nach dem Stichtag beim Handelsregister eingeht und zum Eintrag führt, bei Stichtag 31. Dezember 2026 also bis Ende Juni 2027. [3]

Kann ich den Namen meiner Einzelfirma behalten?

Meist ja, ergänzt um «GmbH». Der Name muss sich aber von bestehenden Firmen deutlich unterscheiden; das prüfen wir im Zentralen Firmenindex.

Was kostet die Umwandlung?

Das hängt vom Weg ab. Eine Sacheinlage braucht zusätzlich eine Prüfungsbestätigung. Im Erstgespräch erhalten Sie einen Auftrag mit allen Preisen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Fedlex: Fusionsgesetz (FusG), Art. 69 ff.Vermögensübertragung durch im Handelsregister eingetragene Gesellschaften und Einzelunternehmen.
  2. Fedlex: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 19Steuerneutrale Umstrukturierung von Personenunternehmen; Sperrfrist von fünf Jahren.
  3. Eidgenössische Steuerverwaltung: Kreisschreiben Nr. 5a, UmstrukturierungenZiffer 3.2.3.1: Rückwirkung bei Anmeldung innert sechs Monaten nach dem Stichtag der Übernahmebilanz; Beginn der Sperrfrist.
  4. Fedlex: Obligationenrecht, Art. 777c mit Art. 634 und 635aSacheinlagen bei der GmbH: Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung.
  5. Fedlex: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 18 Abs. 2Überführung von Geschäftsvermögen ins Privatvermögen ist steuerbares Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit.
  6. Fedlex: Verordnung über die berufliche Vorsorge (BVV 2), Art. 60aAnrechnung von Säule-3a-Guthaben an die Einkaufsmöglichkeit.
  7. Fedlex: Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 38Meldeverfahren bei Umstrukturierungen.

Stand 21. Oktober 2026. Die Faustregel zum Gewinn ist ein Erfahrungswert.

Allgemeine Information ohne Gewähr; massgebend sind Gesetz, Reglemente und die Beurteilung im Einzelfall.

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