Gründung · Checkliste
Bewilligungspflichtige Branchen: Was vor dem Start im Kanton Schwyz geklärt sein muss
Für ein Café, eine Praxis, eine Kita oder einen Verleihbetrieb reicht die Gründung allein nicht: Es braucht eine Bewilligung. Manche Gesuche müssen Monate vor dem Start eingereicht sein, andere erst nach dem Eintrag der GmbH. Diese Checkliste zeigt Zuständigkeiten und Reihenfolge im Kanton Schwyz.
Das Wichtigste in Kürze
Die meisten Firmen brauchen keine Bewilligung. Es gilt die Wirtschaftsfreiheit; eine Bewilligung braucht es nur, wo ein Gesetz sie vorschreibt. [1] Der Handelsregistereintrag ersetzt keine Bewilligung: Das Amt prüft die Voraussetzungen für den Eintrag, [2] die Bewilligung erteilt eine Fachstelle.
Die Fristen sind lang. Gesundheitsfachpersonen reichen das Gesuch spätestens drei Monate vor dem Start ein, Kitas mindestens sechs Monate vorher. [3] [4] Ist eine Frist verstrichen, reichen Sie sofort ein und klären mit dem Amt, ab wann Sie tätig sein dürfen.
Die Reihenfolge zählt. Bewilligung und Räume klären Sie vor dem Mietvertrag. Lautet die Bewilligung auf die GmbH, etwa beim Personalverleih, muss die GmbH zuerst eingetragen sein. [5] Gründen Sie dann so früh, dass die Gesuchsfristen noch reichen.
Bewilligungen für Ihren Betrieb: Reihenfolge und Fristen im kostenlosen Erstgespräch klären

- Zeitraum
- vor dem Mietvertrag bis zum ersten Arbeitstag
- Ihr Aufwand
- Gesuch, Nachweise, Abklärung der Räume
- Für
- neue Betriebe im Kanton Schwyz, jede Rechtsform
- Wichtigste Fristen
- Gesundheit drei, Kita sechs Monate vor dem Start
Diese Tätigkeiten brauchen im Kanton Schwyz am häufigsten eine Bewilligung oder eine Meldung:
| Branche | Was Sie brauchen | Zuständig |
|---|---|---|
| Restaurant, Café, Bar | Betriebsbewilligung für eine verantwortliche Person und ein Lokal; für Spirituosen eine Verkaufsbewilligung; dazu die Meldung als Lebensmittelbetrieb [6] [7] | Gemeinderat der Standortgemeinde |
| Lebensmittel, Take‑away, Catering | Meldung der Tätigkeit; Bewilligung meist dann, wenn Sie Lebensmittel tierischer Herkunft an andere Betriebe abgeben [7] | Laboratorium der Urkantone, Brunnen [8] [9] |
| Gesundheitsberufe und Praxen | Berufsausübungsbewilligung; für Praxen je nach Beruf zusätzlich eine Betriebsbewilligung [3] [10] | Amt für Gesundheit und Soziales |
| Elektroinstallationen | Installationsbewilligung mit fachkundiger Leitung [11] | Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI |
| Güter- und Busverkehr | Zulassung für gewerbsmässige Transporte: Güter über 3,5 Tonnen, im Auslandverkehr über 2,5 Tonnen; Busse für mehr als acht Fahrgäste [12] | Bundesamt für Verkehr BAV |
| Taxi, Limousinendienst | Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport für jede Fahrerin und jeden Fahrer; es gelten Arbeits- und Ruhezeitregeln, kontrolliert über den Fahrtschreiber [13] [14] | Verkehrsamt des Wohnkantons, in Schwyz das Verkehrsamt Schwyz [15] [16] |
| Personalverleih, Stellenvermittlung | Betriebsbewilligung, beim Verleih mit Kaution; bei Auslandbezug zusätzlich vom SECO; Lohn- und Arbeitszeitregeln eines allgemeinverbindlichen GAV im Einsatzbetrieb gelten auch für Temporäre [5] | Amt für Arbeit [17] |
| Kita, Tagesstruktur, Tagesfamilie | Kita und Tagesstruktur: Bewilligung; Tagesfamilie und privater Mittagstisch: Meldung [18] [4] | Fachstelle für Kinderbetreuung, Departement des Innern |
| Umbau, neue Nutzung, Reklame | Baubewilligung, oft auch für eine neue Nutzung; Bewilligung für Reklamen an Strassen [19] [20] | Gemeinderat; Reklamen an Hauptstrassen: Kanton |
Die GmbH selbst entsteht mit öffentlicher Beurkundung und Eintrag. [2] Zum Notar müssen Sie dafür nicht: Sie unterschreiben zu Hause oder bei 4 Founder in Schindellegi mit Beglaubigung bei der Einwohnerkontrolle oder elektronisch, und wir vertreten Sie mit Vollmacht bei der Beurkundung.
- ZuerstBewilligungspflicht, Räume und Fristen klären
- Gründungfrüh genug, wenn die Bewilligung auf die GmbH lautet
- Nach dem EintragGesuche auf die GmbH, etwa Personalverleih mit Kaution
- Starterst, wenn alle Bewilligungen vorliegen
Sechs Schritte zur Bewilligung
Prüfen, ob Ihre Tätigkeit bewilligungspflichtig ist
Massgebend ist, was Sie tatsächlich tun. Ein Take‑away ohne Sitz- und Stehplätze braucht keine Gastgewerbebewilligung, mit Stehtischen schon. [21] Eine Liste der reglementierten Berufe verlinkt das KMU-Portal des Bundes. [22] Beschreiben Sie die Tätigkeit im Firmenzweck so, wie Sie sie ausüben; mehr dazu im Beitrag Firmenzweck und NOGA-Code.
- Wann:
- vor dem Businessplan
- Wer:
- Sie, mit Treuhand
Verantwortliche Person und Nachweise bestimmen
Viele Bewilligungen lauten auf eine Person. Im Gastgewerbe ist das die verantwortliche Person für ein bestimmtes Lokal; eine Wirteprüfung verlangt der Kanton Schwyz nicht. [6] [21] Gesundheitsfachpersonen brauchen je nach Beruf ein anerkanntes Diplom, Kenntnisse der Amtssprache und einen guten Leumund, für viele Berufe auch Berufserfahrung. [10] [23] Wer einen Verleih- oder Vermittlungsbetrieb leitet, braucht einen guten Leumund, Branchenerfahrung und das Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassungsbewilligung; ausgenommen sind EU- und EFTA-Angehörige. [5] [24] Elektro- und Transportbetriebe brauchen eine fachkundige Person mit dem passenden Ausweis. [11] [12]
- Privatauszug aus dem Strafregister, online oder am Postschalter bestellt [25]; bei Arbeit vorwiegend mit Kindern, etwa in der Kita, zusätzlich der Sonderprivatauszug [3] [4]
- Betreibungsregisterauszug; im Gastgewerbe dürfen beide Auszüge höchstens drei Monate alt sein [21]
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, in Gesundheitsberufen Pflicht [3]
- Wann:
- vor dem Gesuch
- Wer:
- die verantwortliche Person

Die Berufsausübungsbewilligung gilt für die Person: Diplom, Berufserfahrung und Leumund müssen stimmen. Räume prüfen, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben
Räume für ein Restaurant müssen die bau-, lebensmittel-, feuer- und verkehrspolizeilichen Vorgaben erfüllen. [6] Ändert sich die Nutzung, etwa vom Büro zum Café, braucht es meist eine Baubewilligung des Gemeinderats; im ordentlichen Verfahren liegt das Gesuch 20 Tage öffentlich auf. [19] Eine Kita braucht mindestens vier Quadratmeter Nettonutzfläche pro Kind. [4] Unterschreiben Sie den Mietvertrag erst danach oder mit der Bedingung, dass die Bewilligung erteilt wird. Wer vor dem Eintrag im Namen der GmbH unterschreibt, haftet persönlich und solidarisch, bis die GmbH den Vertrag innert drei Monaten nach dem Eintrag übernimmt. [2]
- Wann:
- vor dem Mietvertrag
- Wer:
- Sie, Vermieter, Bauverwaltung der Gemeinde

Ändert sich die Nutzung eines Raums, braucht es oft eine Baubewilligung der Gemeinde. Gesuche rechtzeitig einreichen
Gesundheitsfachpersonen reichen das Gesuch spätestens drei Monate vor dem Start ein. Dieselbe Frist gilt für die Betriebsbewilligung einer Praxis und für die Zulassung zur Abrechnung über die Krankenversicherung. [3] Ärztinnen und Ärzte brauchen für diese Zulassung drei Jahre Tätigkeit im Fachgebiet an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte; [26] in Schwyz gelten zudem Höchstzahlen für Kardiologie in Ausserschwyz und Orthopädie in Innerschwyz. [27] Kitas reichen das Gesuch mindestens sechs Monate vorher bei der Fachstelle für Kinderbetreuung ein. [4]
- Wann:
- drei bis sechs Monate vor dem Start
- Wer:
- verantwortliche Person oder Trägerschaft

Für eine Kita verlangt der Kanton das Gesuch mindestens sechs Monate vor dem Start. Nach dem Eintrag: Bewilligungen für die GmbH beantragen
Die GmbH entsteht mit dem Eintrag; Bewilligungen auf ihren Namen folgen danach. [2] Gründen Sie deshalb so früh, dass die Gesuchsfristen noch reichen, oder klären Sie mit dem Amt, ob es das Gesuch schon während der Gründung annimmt. Ein Verleihbetrieb hinterlegt vor der Bewilligung eine Kaution von CHF 50'000, mit Verleih ins Ausland CHF 100'000; die Bewilligung kostet CHF 750 bis 1'650. [28] [29] Die Transportzulassung verlangt Eigenkapital von mindestens CHF 9'000 für das erste Fahrzeug über 3,5 Tonnen und gilt fünf Jahre. [30] [12]
- Wann:
- nach dem Eintrag im Handelsregister
- Wer:
- Geschäftsführung
Nach dem Start: Änderungen melden
Gesundheitsfachpersonen melden Eröffnung, Verlegung und Aufgabe innert 30 Tagen. [3] Ihre Bewilligung erlischt, wenn sie die Tätigkeit nicht innert eines Jahres aufnehmen. [23] Lebensmittelbetriebe melden wichtige Änderungen und die Schliessung. [7] Im Gastgewerbe gilt die Bewilligung nur für die Person und das Lokal, auf die sie lautet; klären Sie einen Wechsel vorher mit der Gemeinde. [6] Elektrobetriebe melden Installationsarbeiten vor der Ausführung der Netzbetreiberin. [11]
- Wann:
- laufend
- Wer:
- Geschäftsführung

Wechselt die verantwortliche Person, klären Sie die Bewilligung vorher mit der Gemeinde.
Den Zeitplan der Gründung selbst zeigt der Beitrag GmbH gründen per 1. Januar 2027. Ein Beispiel für einen Start am 1. Juli 2027:
- 1. Januar 2027Kitaletzter Termin für das Gesuch, sechs Monate vorher
- 1. April 2027Gesundheitsberufeletzter Termin für die Gesuche, auch für eine Praxis als GmbH
- vor dem StartPersonalverleiherst Eintrag und Kaution, dann Bewilligung
- 1. Juli 2027Startmit erteilter Bewilligung
Fehlt die Bewilligung am Stichtag, verschiebt sich der Start:
Häufige Fehler
- Der Mietvertrag ist unterschrieben, bevor feststeht, ob der Raum für den Betrieb bewilligt wird.
- Ein Kosmetikstudio bietet Injektionen an, obwohl diese bewilligungspflichtigen Gesundheitsberufen vorbehalten sind. [23]
- Die Kaution für den Personalverleih fehlt im Finanzplan. [29]
- Die fachkundige Person eines Elektrobetriebs arbeitet weniger als 40 Prozent oder steht nur auf dem Papier. [11]
Häufige Fragen
Brauche ich für ein Kosmetik- oder Massagestudio eine Bewilligung?
Für Kosmetik und Wellnessmassage meist nicht: Was nicht den Gesundheitsberufen vorbehalten ist, dürfen Sie frei anbieten. [23] Eine Bewilligung brauchen etwa medizinische Masseure, Naturheilpraktiker und Podologen in eigener fachlicher Verantwortung. [3] Injektionen und Akupunktur sind bewilligungspflichtigen Berufen vorbehalten. [23] Für kosmetische Behandlungen mit Laser oder IPL brauchen Sie einen Sachkundenachweis; manche sind Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. [32]
Darf ich im Laden Wein und Bier ohne Bewilligung verkaufen?
Ja. Der Handel mit vergorenen Getränken wie Wein und Bier ist im Kanton Schwyz bewilligungsfrei; für Spirituosen braucht es eine Bewilligung der Gemeinde mit einer jährlichen Abgabe von CHF 50 bis 800. Alkohol dürfen Sie nicht an unter 16-Jährige abgeben, Spirituosen nicht an unter 18-Jährige. [6]
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Fedlex: Bundesverfassung (BV), Art. 27 und 36Art. 27: Wirtschaftsfreiheit; Art. 36: Einschränkungen nur mit gesetzlicher Grundlage, öffentlichem Interesse und verhältnismässig.
- Fedlex: Obligationenrecht (OR), Art. 151, 777, 779, 779a und 937Art. 937: Die Handelsregisterbehörden prüfen die rechtlichen Voraussetzungen für den Eintrag; Art. 777 Abs. 1: Gründung in öffentlicher Urkunde; Art. 779 Abs. 1: Die GmbH entsteht mit dem Eintrag; Art. 779a: persönliche und solidarische Haftung für Handlungen vor dem Eintrag, Befreiung bei Übernahme innert drei Monaten; Art. 151: Vertrag unter aufschiebender Bedingung.
- Kanton Schwyz: Gesundheitsverordnung (GesV, SRSZ 571.111)In Kraft seit 1. Januar 2026. § 2 Abs. 2: Amt für Gesundheit und Soziales; § 8: bewilligungspflichtige Berufe; § 9 Abs. 1: Gesuch spätestens drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit, Beilagen u. a. Privatauszug aus dem Strafregister, bei vorwiegender Tätigkeit mit Minderjährigen der Sonderprivatauszug, Berufshaftpflicht; § 12 Abs. 2: Meldung innert 30 Tagen; §§ 41, 42 und 45: Betriebsbewilligung und Zulassung zur Krankenversicherung, Gesuch je drei Monate vorher.
- Kanton Schwyz: Kinderbetreuungsverordnung (KiBeV, SRSZ 370.311)§ 1: Fachstelle für Kinderbetreuung, Departement des Innern; § 5 Abs. 1: Gesuch mindestens sechs Monate vor Aufnahme der Tätigkeit; § 7 Abs. 2 Bst. c: Sonderprivatauszug der Mitarbeitenden; § 8: Meldepflicht für Tagesfamilien und private Mittagstische; Anhang 1 Ziff. 1.3.2: mindestens vier Quadratmeter Nettonutzfläche pro Kind.
- Fedlex: Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), Art. 2, 3, 12, 13 und 20Kantonale Betriebsbewilligung für Vermittlung und Verleih, bei Auslandbezug zusätzlich SECO; Voraussetzungen u. a. Eintrag im Handelsregister, zweckmässiges Geschäftslokal, Leitung mit Schweizer Bürgerrecht oder Niederlassungsbewilligung und gutem Leumund; Art. 20 Abs. 1: Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen eines allgemeinverbindlichen GAV des Einsatzbetriebs gelten auch für den Verleiher.
- Kanton Schwyz: Gastgewerbegesetz (SRSZ 333.100)§ 1 Abs. 2: gastgewerbliche Tätigkeit; § 3: Abgabeverbote (Alkohol unter 16, Spirituosen unter 18 Jahren); § 5 Abs. 2: Bewilligung für eine bestimmte Person und einen bestimmten Betrieb; § 6 Abs. 2: Anforderungen an die Räume; § 12: Bewilligung für Spirituosen, vergorene Getränke bewilligungsfrei; § 13 Abs. 1: jährliche Abgabe CHF 50 bis 800; § 16: Gemeinderat; § 17: Busse.
- Fedlex: Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), Art. 20 und 21Art. 20: Meldepflicht, auch für wichtige Änderungen und die Schliessung; Art. 21: Bewilligung für Betriebe mit Lebensmitteln tierischer Herkunft, ausgenommen u. a. Einzelhandel direkt an Konsumentinnen und Konsumenten.
- Kanton Schwyz: Kantonales Lebensmittelgesetz (KLMG, SRSZ 580.110)§ 5: Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung durch das Laboratorium der Urkantone; § 10: Meldungen der Gemeinden und Stellungnahme zu Baugesuchen von Lebensmittelbetrieben.
- Laboratorium der Urkantone: Lebensmittel und GebrauchsgegenständeMeldepflicht nach Art. 20 LGV und Meldeformular für Lebensmittelbetriebe; Sitz in Brunnen.
- Fedlex: Medizinalberufegesetz (MedBG), Art. 34 und 36Art. 34: Bewilligung des Kantons für die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung; Art. 36 Abs. 1: Diplom, Vertrauenswürdigkeit, Kenntnisse einer Amtssprache des Kantons. Ebenso Art. 11 und 12 GesBG (SR 811.21) und Art. 22 PsyG (SR 935.81).
- Fedlex: Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV), Art. 6, 8, 9 und 23Art. 6: Installationsbewilligung des Inspektorats (ESTI); Art. 8: fachkundige Person; Art. 9 Abs. 1 und 3: fachkundiger Leiter mit wirksamer Aufsicht, in Teilzeit mindestens 40 Prozent und höchstens zwei Betriebe; Art. 23: Meldung an die Netzbetreiberin vor der Ausführung.
- Fedlex: Bundesgesetz über die Strassentransportunternehmen (STUG), Art. 3 und 4Fassung seit 1. Mai 2025. Art. 3: Zulassung für Güter mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen, ausgenommen Lieferwagen bis 3,5 Tonnen nur im Inland; Personen mit Fahrzeugen für mehr als acht Fahrgäste; BAV, fünf Jahre gültig. Art. 4: Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachausweis, Sitz in der Schweiz, Verkehrsleiter.
- Fedlex: Verkehrszulassungsverordnung (VZV), Art. 25Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorie B, mit Zusatztheorie und praktischer Prüfung.
- Fedlex: Chauffeurverordnung (ARV 2), Art. 3 und 14Art. 3: Arbeits- und Ruhezeitregeln für berufsmässige Führer leichter Personentransportfahrzeuge; Art. 14 Bst. a: Kontrolle u. a. über die Aufzeichnungen des Fahrtschreibers.
- Fedlex: Strassenverkehrsgesetz (SVG), Art. 22Abs. 1: Für Führerausweise ist der Wohnsitzkanton zuständig.
- Verkehrsamt des Kantons Schwyz: Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- oder FührerausweisesFormular mit der Kategorie BPT (Codes 121 und 122) und der Fahrpraxisbestätigung für den berufsmässigen Personentransport.
- Kanton Schwyz: Einführungsgesetz zum Arbeitsvermittlungs- und zum Arbeitslosenversicherungsgesetz (SRSZ 364.110)§ 6: Bewilligungsbehörde für private Arbeitsvermittlung und Personalverleih ist das KIGA, heute Amt für Arbeit.
- Kanton Schwyz: Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG, SRSZ 370.300)In Kraft seit 1. Juni 2024. § 2: Kitas, Tagesstrukturen, Mittagstische, Tagesfamilien; § 8: Bewilligung durch das zuständige Departement.
- Kanton Schwyz: Planungs- und Baugesetz (PBG, SRSZ 400.100), über LexFind§ 75 Abs. 2: Bewilligungspflicht auch bei neuer, baupolizeilich bedeutsamer Zweckbestimmung; § 76 Abs. 1: Bewilligungsbehörde ist der Gemeinderat; § 78 Abs. 1: öffentliche Auflage während 20 Tagen.
- Kanton Schwyz: Strassengesetz (StraG, SRSZ 442.110)§ 46 Abs. 1: Bewilligung für Reklamen im Bereich von Strassen, an Hauptstrassen durch das kantonale Amt, sonst durch den Gemeinderat.
- Amt für Arbeit Kanton Schwyz: Auslegungshilfe Gastgewerbe und Handel mit alkoholischen GetränkenStand 28. Januar 2022. Ziff. 2: kein Fähigkeitsausweis oder Wirtepatent; Ziff. 3: Take‑away ohne Sitz- und Stehplätze ohne Betriebsbewilligung, Meldung an die Lebensmittelkontrolle; Ziff. 6: Gesuchsformular der Gemeinde, Straf- und Betreibungsregisterauszug höchstens drei Monate alt.
- KMU-Portal des Bundes: Selbstständigkeit, ein LeitfadenZiff. 2: reglementierte Tätigkeiten auf Bundes- und Kantonsebene, mit Link auf die Liste der reglementierten Berufe.
- Kanton Schwyz: Gesundheitsgesetz (GesG, SRSZ 571.110)§ 19 Abs. 1 Bst. b: Injektionen inklusive Akupunktur sind bewilligungspflichtigen Berufen vorbehalten; § 21: freie Tätigkeiten; § 22 Abs. 1: Fähigkeitsausweis, praktische Erfahrung, Leumund; § 23 Abs. 1 Bst. d: Erlöschen, wenn die Tätigkeit nicht innert einem Jahr aufgenommen wird.
- KMU-Portal des Bundes: Private Arbeitsvermittlung und PersonalverleihVoraussetzungen an die Leitung mit Ausnahme für EU- und EFTA-Angehörige, Berufserfahrung im Bereich Vermittlung oder Verleih; Kaution CHF 50'000 bis 150'000.
- Bundesamt für Justiz: Strafregisterauszug bestellenPrivatauszug online oder am Postschalter bestellen.
- Fedlex: Krankenversicherungsgesetz (KVG), Art. 37 und 55aArt. 37 Abs. 1: Zulassung von Ärztinnen und Ärzten erst nach mindestens drei Jahren Tätigkeit im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte; Art. 55a: kantonale Höchstzahlen.
- Kanton Schwyz: Vollzugsverordnung zur Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich (HöVV, SRSZ 572.211)Fassung in Kraft seit 1. Januar 2026. § 7 Abs. 1: Gesuch spätestens drei Monate vor Tätigkeitsbeginn; § 8: keine Zulassung bei erreichter Höchstzahl, Warteliste; Anhang: Höchstzahlen für Kardiologie (Ausserschwyz) und Orthopädische Chirurgie und Traumatologie (Innerschwyz).
- Fedlex: Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV), Art. 35Abs. 2: Die Bewilligung zum Personalverleih wird erst erteilt, wenn die Kaution hinterlegt ist.
- Fedlex: Gebührenverordnung AVG (GebV-AVG), Art. 6 und 7Art. 6: Kaution CHF 50'000 pro Verleiher, plus CHF 50'000 bei Verleih ins Ausland; Art. 7 Abs. 1: Bewilligungsgebühr CHF 750 bis 1'650.
- Fedlex: Verordnung über die Strassentransportunternehmen (STUV), Art. 3Eigenkapital und Reserven mindestens CHF 9'000 für das erste Fahrzeug über 3,5 Tonnen; Ersatz durch Bankgarantie möglich.
- Fedlex: Pflegekinderverordnung (PAVO), Art. 13Abs. 1 Bst. b: Bewilligung für Einrichtungen, die regelmässig Kinder unter zwölf Jahren tagsüber betreuen; Abs. 3: Aufnahme erst nach erteilter Bewilligung.
- Bundesamt für Gesundheit: Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und SchallSeit 1. Juni 2024 Sachkundenachweis für Behandlungen mit Laser, Licht, Ultraschall oder Radiofrequenz; einzelne Behandlungen unter ärztlichem Vorbehalt. Rechtsgrundlage Art. 5 V‑NISSG (SR 814.711).
Stand 3. November 2026. Fristen, Gebühren und Beträge gemäss den genannten Erlassen. Bearbeitungszeiten legen die Ämter selbst fest; klären Sie Ihren Termin direkt mit der zuständigen Stelle.
Allgemeine Information ohne Gewähr; massgebend sind Gesetz, Reglemente und die Beurteilung im Einzelfall.


