Gründung · Checkliste
Nach der Gründung: MWST, AHV und Versicherungen in den ersten 30 Tagen
Die GmbH steht im Handelsregister, das Kapital ist bald frei, die ersten Aufträge kommen. Jetzt beginnen Pflichten, die Gründerinnen und Gründer oft erst bemerken, wenn ein Brief mit Nachforderung kommt. Diese Checkliste zeigt, was in den ersten 30 Tagen und vor dem ersten Lohn erledigt sein muss.
Das Wichtigste in Kürze
Ab dem Eintrag läuft ein Monat: So lange haben Sie Zeit, die wirtschaftlich Berechtigten dem neuen Transparenzregister zu melden. [1] Wird die GmbH mehrwertsteuerpflichtig, melden Sie sie innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der ESTV an; das kann sofort sein oder erst nach einigen Monaten. [2]
Zahlt die GmbH Lohn, auch nur Ihnen als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, ist sie Arbeitgeberin: Ausgleichskasse, Unfallversicherung und ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 (2027: CHF 23'040) die Pensionskasse sind vor dem ersten Lohn Pflicht. [3] [4]
Ihre ersten 30 Tage nach der Gründung: Plan im kostenlosen Erstgespräch festlegen

- Zeitraum
- Eintrag bis Tag 30
- Ihr Aufwand
- rund einen Tag, verteilt
- Für
- neue GmbH im Kanton Schwyz, für die AG ähnlich
- Wichtigste Fristen
- Transparenzregister und MWST
Die Fristen beginnen mit dem Eintrag. So verteilen sie sich auf den ersten Monat:
- Tag 0EintragPublikation im Handelsamtsblatt, UID
- Woche 1GrundlagenKapital frei, Buchhaltung, Anteilbuch, Rechnungsvorlage
- vor dem ersten LohnArbeitgeberinAusgleichskasse, Unfallversicherung, Pensionskasse
- Tag 30FristMeldung ans Transparenzregister
- ab SteuerpflichtMWSTAnmeldung innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht
Acht Schritte nach dem Eintrag
Eintrag prüfen und Kapital freigeben lassen
Kontrollieren Sie die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt: Firma, Sitz, Zweck, Personen. Mit der Veröffentlichung wird der Eintrag wirksam, und die GmbH erhält ihre Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). [5] Mit dem Handelsregisterauszug gibt die Bank das Kapital vom Kapitaleinzahlungskonto frei. [6]
- Wann:
- Tag 1
- Wer:
- Geschäftsführung, Bank
Buchhaltung und Anteilbuch anlegen
Die GmbH ist ab dem Eintrag voll buchführungspflichtig. Bücher und Belege bewahren Sie zehn Jahre auf, elektronisch ist erlaubt. [7] Erstellen Sie die Eröffnungsbilanz und buchen Sie die Gründungskosten. Ausserdem führt die GmbH ein Anteilbuch mit allen Gesellschaftern und ihren Stammanteilen. [8]
- Wann:
- Woche 1
- Wer:
- Geschäftsführung mit Treuhand

Ordnung von Anfang an: Eröffnungsbilanz, Belege, Anteilbuch. Firma richtig auf Rechnungen und Website
Auf Briefen, Offerten und Rechnungen steht die Firma vollständig und so, wie sie eingetragen ist, also mit «GmbH». Ein Logo darf zusätzlich stehen. [9] Wer online verkauft, nennt auf der Website Identität und Kontaktadresse mit E-Mail. [10] Weisen Sie keine Mehrwertsteuer aus, solange die GmbH nicht registriert ist: Ausgewiesene Steuer ist geschuldet. [11]
- Wann:
- vor der ersten Rechnung
- Wer:
- Geschäftsführung
Wirtschaftlich Berechtigte melden
Seit dem 1. Oktober 2026 gilt das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen. Eine neue GmbH meldet ihre wirtschaftlich berechtigten Personen innert eines Monats nach dem Eintrag dem Transparenzregister: Name, Geburtsdatum, Nationalität, Wohnsitz sowie Art und Umfang der Kontrolle. Sind alle diese Personen als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister eingetragen, kann die Meldung über das Handelsregisteramt laufen. [1] Mehr dazu im Beitrag Neues GwG und Transparenzregister.
- Wann:
- innert eines Monats nach dem Eintrag
- Wer:
- Geschäftsführung
Mehrwertsteuer prüfen und anmelden
Steuerpflichtig wird die GmbH, sobald absehbar ist, dass sie in den ersten zwölf Monaten mindestens CHF 100'000 Umsatz im In- und Ausland erzielt. Lässt sich das am Anfang nicht sagen, beurteilen Sie es spätestens nach drei Monaten neu. [12] Die Anmeldung erfolgt unaufgefordert innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht, online bei der ESTV. [2] Wer weniger Umsatz hat, kann sich freiwillig anmelden, um die Vorsteuer auf Startinvestitionen zurückzuholen.
- Umsatzprognose für zwölf Monate schriftlich festhalten
- Abrechnungsmethode wählen: Mit dem Saldosteuersatz rechnen Sie einfacher und halbjährlich ab. Beantragen Sie ihn innert 60 Tagen nach Erhalt der MWST-Nummer; sonst rechnen Sie mindestens drei Jahre effektiv ab. Er steht nur Unternehmen bis zu einer gesetzlichen Umsatz- und Steuergrenze offen. [13]
- Wann:
- innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht
- Wer:
- Geschäftsführung mit Treuhand

Die ersten Verkäufe: Ab CHF 100'000 Umsatz im Jahr ist die GmbH mehrwertsteuerpflichtig. Bei der Ausgleichskasse Schwyz anmelden
Bezieht jemand Lohn von der GmbH, meldet sie sich bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Schwyz als Arbeitgeberin an, auch wenn nur Sie selbst angestellt sind. Die Kasse setzt Akontobeiträge fest; die Lohnmeldung für das ganze Jahr folgt bis 30. Januar. [14] AHV, IV und EO kosten 10,6 Prozent, dazu 2,2 Prozent ALV, je zur Hälfte; die Familienausgleichskasse trägt die GmbH allein. [15] Wie hoch Ihr Lohn sein sollte, zeigt der Beitrag Lohn oder Dividende.
- Wann:
- vor dem ersten Lohn
- Wer:
- Geschäftsführung

Wer in der eigenen GmbH arbeitet und Lohn bezieht, ist dort angestellt, mit allen Sozialversicherungen. Unfallversicherung abschliessen
Die Unfallversicherung beginnt mit dem ersten Arbeitstag. Auch Gesellschafter, die in der GmbH mitarbeiten und Lohn beziehen, sind obligatorisch versichert. [16] Ab acht Stunden pro Woche gilt der Schutz auch in der Freizeit; dann können Sie die Unfalldeckung in Ihrer Krankenkasse sistieren. Gehört Ihr Betrieb zu den Branchen der Suva, etwa Bau oder Industrie, melden Sie ihn dort innert 14 Tagen; alle anderen schliessen einen Vertrag mit einem privaten Versicherer ab. Fehlt die Versicherung, zahlt bei einem Unfall die Ersatzkasse und verlangt von der GmbH Ersatzprämien. [3]
- Wann:
- vor dem ersten Arbeitstag mit Lohn
- Wer:
- Geschäftsführung mit Versicherungsberatung
Pensionskasse, Krankentaggeld und Quellensteuer klären
Ab einem Jahreslohn von CHF 22'680, 2027 von CHF 23'040, muss sich die GmbH einer Pensionskasse anschliessen. Die Ausgleichskasse kontrolliert das; ohne Anschluss folgt ein rückwirkender Zwangsanschluss auf Kosten der GmbH. [17] [4] Eine Krankentaggeldversicherung ist freiwillig, ersetzt aber die Lohnfortzahlung bei Krankheit, die sonst die GmbH selbst trägt. [18] Beschäftigen Sie Personen ohne Niederlassungsbewilligung, ziehen Sie die Quellensteuer ab und haften dafür. [19]
- Wann:
- vor dem ersten Lohn
- Wer:
- Geschäftsführung mit Versicherungsberatung

Versicherungen einmal richtig aufsetzen, dann laufen sie mit.
Nicht alles hat dasselbe Gewicht. So unterscheiden Sie Pflicht und Kür:
- Pflicht für jede GmbHBuchhaltung, Anteilbuch, Transparenzregister, vollständige Firma
- Pflicht mit LohnAusgleichskasse, Unfallversicherung, Pensionskasse ab der Schwelle
- Pflicht ab UmsatzMehrwertsteuer ab CHF 100'000 im Jahr
- Freiwillig, aber empfohlenKrankentaggeld, Betriebshaftpflicht, Sach- und Cyberversicherung
Eine Frist verdient besondere Aufmerksamkeit, weil sie im Nachhinein am meisten kostet:
Häufige Fehler
- Die Geschäftsführerin bezieht Lohn, die GmbH ist aber nicht bei der Ausgleichskasse angemeldet. Später kommen Nachzahlung und 5 Prozent Verzugszins. [15]
- Für den Gesellschafter-Geschäftsführer wird keine Unfallversicherung abgeschlossen, weil er «ja Inhaber» ist.
- Rechnungen weisen Mehrwertsteuer aus, bevor die GmbH registriert ist.
- Auf Rechnungen fehlt «GmbH», oder die Firma ist abgekürzt.
- Das freigegebene Kapital fliesst aufs Privatkonto, als Darlehen getarnt oder ganz ohne Buchung.
Häufige Fragen
Muss ich mich anmelden, wenn ich mir im ersten Jahr keinen Lohn auszahle?
Bei der Ausgleichskasse als Arbeitgeberin erst, wenn Lohn fliesst. Bis CHF 2'500 im Jahr sind Beiträge nur auf Verlangen geschuldet. [15] Haben Sie kein anderes Erwerbseinkommen, melden Sie sich persönlich als nichterwerbstätige Person bei der Ausgleichskasse an, sonst entstehen Lücken in Ihrer AHV. Ohne Lohn sind Sie zudem nicht über die GmbH gegen Unfall versichert; lassen Sie die Unfalldeckung in der Krankenkasse eingeschlossen.
Wann kommt die erste Steuerrechnung des Kantons Schwyz?
Der Kanton stellt eine provisorische Rechnung, die sich auf den voraussichtlichen Steuerbetrag stützen kann. Fällig ist sie am 30. November des Jahres, in dem das Steuerjahr endet; wer früh zahlt, erhält einen Skonto. [20] Legen Sie ab dem ersten Monat eine Rückstellung für Steuern an.
Brauche ich eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Gesetzlich nicht, ausser Ihr Berufsrecht verlangt eine Berufshaftpflicht. Sie ist aber für fast jede GmbH sinnvoll, weil Schäden bei Kunden schnell teuer werden. Gleiches gilt für Inventar und, bei viel digitaler Arbeit, für eine Cyberversicherung.
Kann ich das Kapital sofort ausgeben?
Ja, für die Geschäftstätigkeit der GmbH. Das Kapital gehört der Firma und darf Ihnen nicht zurückbezahlt werden. Privat beziehen Sie Geld als Lohn. Eine Dividende ist erst aus einem Gewinn nach genehmigter Jahresrechnung möglich. [21] Ein Darlehen der GmbH an Sie braucht einen Vertrag, einen Zins nach den Sätzen der ESTV und eine echte Rückzahlung, sonst drohen Steuerfolgen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Fedlex: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG), Art. 9 und 11In Kraft seit 1. Oktober 2026; Meldung der wirtschaftlich Berechtigten innert eines Monats nach dem Eintrag, Meldung über das Handelsregisteramt.
- Fedlex: MWSTG, Art. 14 und 66Beginn der Steuerpflicht bei Aufnahme der Tätigkeit; Anmeldung innert 30 Tagen.
- Fedlex: Unfallversicherungsgesetz (UVG), Art. 3, 59, 66 und 73Beginn der Versicherung, Meldung bei der Suva innert 14 Tagen, Suva-Branchen, Ersatzkasse.
- Bundesamt für Sozialversicherungen: Grenzbeträge berufliche Vorsorge 2027Eintrittsschwelle 2027 CHF 23'040, Koordinationsabzug CHF 26'880.
- Fedlex: Obligationenrecht (OR), Art. 936 und 936aVeröffentlichung und Wirksamkeit des Eintrags; Unternehmens-Identifikationsnummer.
- KMU-Portal des Bundes: Checkliste GmbH gründenFreigabe des einbezahlten Kapitals nach dem Eintrag gegen Vorlage des Handelsregisterauszugs.
- Fedlex: OR, Art. 957 und 958fPflicht zur Buchführung und Rechnungslegung; Aufbewahrung zehn Jahre.
- Fedlex: OR, Art. 790Anteilbuch der GmbH.
- Fedlex: OR, Art. 954aFirma vollständig und unverändert auf Korrespondenz und Rechnungen.
- Fedlex: Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Art. 3 Abs. 1 lit. sAngaben zu Identität und Kontaktadresse im elektronischen Geschäftsverkehr.
- Fedlex: Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 27Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis: Die ausgewiesene Steuer ist geschuldet.
- Eidgenössische Steuerverwaltung: MWST-SteuerpflichtUmsatzgrenze CHF 100'000; Neubeurteilung spätestens nach drei Monaten.
- Fedlex: MWSTG, Art. 35 und 37; MWSTV, Art. 79Abrechnungsperioden; Saldosteuersatzmethode mit Umsatz- und Steuergrenze, Antrag innert 60 Tagen, Wechsel von der effektiven Methode frühestens nach drei Jahren.
- SVA Schwyz: LohnbeiträgeAnmeldung juristischer Personen, Akontobeiträge, Lohnbescheinigung bis 30. Januar.
- AHV/IV: Merkblatt 2.01 «Beiträge an AHV, IV, EO und ALV»Beitragssätze, Verzugszins 5 Prozent, Löhne bis CHF 2'500 nur auf Verlangen.
- Suva: Wer ist obligatorisch versichert?Mitarbeitende Gesellschafter sind obligatorisch versichert.
- Fedlex: Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), Art. 11Anschlusspflicht, Kontrolle durch die Ausgleichskasse, Zwangsanschluss.
- Fedlex: OR, Art. 324aLohnfortzahlung bei Krankheit; gleichwertige Versicherung als Ersatz.
- Fedlex: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 88Pflichten und Haftung des Arbeitgebers bei der Quellensteuer.
- Steuergesetz des Kantons Schwyz, § 184 (LexFind)Provisorischer Steuerbezug, Fälligkeit 30. November, Skonto.
- Fedlex: OR, Art. 793 und 798Keine Rückzahlung von Einlagen; Dividenden nur aus Bilanzgewinn und freien Reserven.
Stand 26. Oktober 2026.
Allgemeine Information ohne Gewähr; massgebend sind Gesetz, Reglemente und die Beurteilung im Einzelfall.


