Steuern · Entscheidungshilfe

Holding gründen in Schwyz: Wann sie sich für Ihre GmbH lohnt

Mit einer Holding schieben Sie eine zweite Gesellschaft zwischen sich und Ihre GmbH. Gewinne fliessen dann fast steuerfrei in die Holding und lassen sich dort neu investieren. Was Sie privat brauchen, versteuern Sie trotzdem. Wann sich das im Kanton Schwyz rechnet, zeigt dieser Vergleich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Holding lohnt sich, wenn Gewinne in der Firmengruppe bleiben. Dividenden der Betriebs-GmbH sind bei der Holding dank Beteiligungsabzug fast steuerfrei und lassen sich neu investieren. [1] [2]
  • Was Sie privat beziehen, versteuern Sie trotzdem: ab 10 Prozent Beteiligung beim Bund zu 70 Prozent, im Kanton Schwyz zu 50 Prozent, gleich wie ohne Holding. [3] [4] Die Holding schiebt die Steuer nur auf, kostet jedes Jahr Geld und lässt sich nur mit Steuerfolgen wieder auflösen.
  • Beim Umbau einer bestehenden GmbH droht die Transponierung. Was Sie von der eigenen Holding über Nennwert plus Kapitaleinlagereserven hinaus erhalten, versteuern Sie als Einkommen. [5] [6]
  • Für einen Verkauf mit privatem Erlös ist die direkt gehaltene GmbH meist besser: Der Kapitalgewinn ist privat steuerfrei. [7] In der Holding ist er nur entlastet und wird bei der Ausschüttung an Sie steuerbar.
Unternehmer und Treuhänderin bauen an einem Holztisch mit Blick auf den Zürichsee aus Holzklötzen eine kleine Firmenstruktur: ein Klotz oben, zwei darunter
Die Holding steht über dem Betrieb. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, wie viel Gewinn in der Gruppe bleibt.

So sieht die Struktur aus:

Die Struktur mit Holding
  1. Sie als Privatpersonhalten die Holding und versteuern nur, was sie Ihnen ausschüttet
  2. Holding-GmbHhält die Betriebs-GmbH, erhält ihre Dividenden fast steuerfrei und investiert sie weiter
  3. Betriebs-GmbHführt das Geschäft, zahlt Ihren Lohn und die Gewinnsteuer
Die Pfeile zeigen, wem was gehört; der Gewinn fliesst umgekehrt nach oben und erst mit einer Ausschüttung zu Ihnen.

Zwei Wege stehen zur Wahl:

Die beiden Möglichkeiten

Inhaberin einer kleinen Konditorei in Einsiedeln stellt am frühen Morgen frisches Gebäck in die Auslage ihres Ladens
Eine Firma, direkt gehalten: einfach und günstig.
Einfach

GmbH direkt halten

Sie halten die Stammanteile Ihrer Betriebs-GmbH selbst. Lohn und Dividenden fliessen direkt zu Ihnen.

Stärken

  • Eine Gesellschaft: eine Buchhaltung, ein Abschluss, eine Steuererklärung
  • Ein Verkaufsgewinn auf den Anteilen ist privat steuerfrei
  • Dividenden ab 10 Prozent Beteiligung teilbesteuert: Bund 70, Kanton Schwyz 50 Prozent

Grenzen

  • Jede Dividende ist sofort steuerbar, auch wenn Sie neu investieren wollen
  • Reserven bleiben im Betrieb und tragen dessen Risiko
  • Eine zweite Firma finanzieren Sie mit privat versteuertem Geld
Zwei Unternehmerinnen stehen in einem Gewerbegebiet vor zwei benachbarten Werkhallen, eine zeigt auf die zweite Halle
Mit der Holding finanzieren Gewinne der einen Firma die nächste.
Für Reinvestition

Holding über der GmbH

Eine eigene GmbH, die Holding, hält die Stammanteile Ihrer Betriebs-GmbH. Sie halten die Holding.

Stärken

  • Dividenden der Betriebs-GmbH sind in der Holding fast steuerfrei
  • Gewinne fliessen ohne Einkommenssteuer in weitere Firmen oder Beteiligungen
  • Reserven liegen ausserhalb des Betriebsrisikos

Grenzen

  • Zweite Gesellschaft mit eigenem Stammkapital, eigener Buchhaltung und Steuererklärung
  • Wieder auflösen lässt sie sich nur mit Steuerfolgen
  • Verkaufsgewinne sind in der Holding nur entlastet, nicht steuerfrei
  • Der Umbau einer bestehenden GmbH hat Steuerfallen

Direkt halten oder Holding: der Vergleich

Bewertung aus Sicht von GmbH-Inhaberinnen und -Inhabern mit Wohnsitz im Kanton SchwyzBewertung: gutmittelschwach
KriteriumGmbH direkt haltenHolding über der GmbH
Neu investierenschwacherst privat versteuern (Bund 70 %, Schwyz 50 %)gutfast steuerfrei in der Holding
Geld für den privaten Bedarfguteine Ausschüttung, teilbesteuertmittelteilbesteuert, plus Holdingkosten
Verkauf der FirmagutKapitalgewinn privat steuerfreimittelentlastet, bei Ausschüttung steuerbar
Mehrere FirmenschwachGeld fliesst immer über SiegutGewinne in der Gruppe einsetzbar
NachfolgemittelReserven verteuern die ÜbernahmegutBetrieb ohne Reserven übertragbar
Aufwand und Kostenguteine Gesellschaftschwachzweite Buchhaltung und Steuererklärung

Die Holding spart keine Steuern auf Geld, das Sie privat ausgeben. Sie schiebt die Einkommenssteuer auf, solange der Gewinn in der Gruppe arbeitet.

Was die Holding steuerlich bewirkt

Beteiligungsabzug: Hält eine Gesellschaft mindestens 10 Prozent einer anderen oder Anteile im Verkehrswert von mindestens CHF 1 Mio., sinkt ihre Gewinnsteuer im Verhältnis des Nettoertrags aus diesen Beteiligungen zum ganzen Gewinn, beim Bund wie im Kanton Schwyz. [1] [2] Vom Ertrag abgezogen werden 5 Prozent Verwaltungspauschale oder die nachgewiesenen Kosten und die anteiligen Schuldzinsen; ein kleiner Rest bleibt steuerbar. Verkaufsgewinne sind gleich entlastet, wenn die Holding mindestens 10 Prozent seit mindestens einem Jahr hält.

Kein Holdingstatus mehr: Bis Ende 2019 zahlten reine Holdinggesellschaften im Kanton keine Gewinnsteuer; seit der Steuerreform STAF werden sie ordentlich besteuert, in Schwyz ab der Steuerperiode 2020. [8] [2] Entlastet sind nur Beteiligungserträge, nicht Zinsen, Mieten oder Honorare.

Minimalsteuer statt Kapitalsteuer: Schwyz kennt keine gewöhnliche Kapitalsteuer. Ist die Gewinnsteuer tiefer als die Minimalsteuer, zahlt die Gesellschaft die Minimalsteuer: 0,03 Promille des Eigenkapitals als einfache Steuer, mindestens CHF 100, ohne Ermässigung für Beteiligungen. [2] Für eine kleine Holding sind das in den Höfe-Gemeinden 2026 rund CHF 240 im Jahr und oft ihre eigentliche Steuer. [9]

Rechenbeispiel: CHF 100'000 Dividende direkt an Sie oder an die Holding

Betriebs-GmbH und Holding in Feusisberg-Schindellegi, Sie halten 100 Prozent und wohnen im Kanton Schwyz. Die Betriebs-GmbH schüttet CHF 100'000 aus versteuertem Gewinn aus; die Holding hat keine Schulden und keine weiteren Erträge und kostet CHF 3'000 im Jahr. Ihre Einkommenssteuer ist nicht gerechnet.

Dividende von CHF 100'000 direkt an Sie oder an Ihre Holding, in CHF
PositionDirektHolding
Dividende der Betriebs-GmbH100'000100'000
Verrechnungssteuer 35 % (mit der Steuererklärung zurück)35'0000
Laufende Kosten der Holding (Annahme)03'000
Gewinnsteuer der Holding nach Beteiligungsabzug0rund 370
Verfügbar vor Einkommenssteuer100'000rund 96'600
Davon steuerbar am Wohnsitz (Schwyz)50'0000
Davon steuerbar beim Bund70'0000

Steuerbare Anteile privat: Bund 70 Prozent, Kanton Schwyz 50 Prozent. [3] [4] Die Holding ist mit 5 Prozent Verwaltungspauschale gerechnet: Beim Bund bleiben rund CHF 140 Gewinnsteuer, im Kanton gilt die höhere Minimalsteuer, in Feusisberg-Schindellegi rund CHF 235. [1] [2] [9] An die Holding geht die Dividende im Meldeverfahren ohne Abzug. [10] Ohne Gewähr.

Grafisch zeigt sich der Unterschied so:

Rechenbeispiel als Grafik, in CHF
  • Steuerbar am Wohnsitz (Kanton Schwyz)Direkt 50'000Holding 0
  • Steuerbar beim BundDirekt 70'000Holding 0
  • Kosten und Gewinnsteuer der HoldingDirekt 0Holding 3'400
  • Verfügbar vor EinkommenssteuerDirekt 100'000Holding 96'600
Gerundet. Die Steuer ist nur aufgeschoben: Bei einer späteren Ausschüttung gelten wieder 50 und 70 Prozent.

Drei Steuerfallen bei Umbau und Verkauf

Bei einer bestehenden GmbH bringen Sie Ihre privat gehaltenen Stammanteile als Sacheinlage in die Holding ein, oder die Holding kauft sie Ihnen ab.

1. Transponierung: Übertragen Sie Anteile an eine Gesellschaft, an der Sie danach mindestens 50 Prozent halten, versteuern Sie als Einkommen, was Sie über Nennwert und Kapitaleinlagereserven hinaus erhalten. [5] Steuerneutral bleibt die Einbringung, wenn die Holding den Mehrwert ihren übrigen Reserven gutschreibt, nicht dem Stammkapital, den Kapitaleinlagereserven oder einem Darlehen an Sie. [6]

2. Sperrfrist nach einer Umwandlung: Ist Ihre GmbH in den letzten fünf Jahren aus einer Einzelfirma entstanden, verletzt die Einbringung in die eigene Holding die Sperrfrist nicht; die Frist gilt dann für die Anteile beider Gesellschaften. [11]

3. Indirekte Teilliquidation beim Verkauf: Verkaufen Sie mindestens 20 Prozent Ihrer privat gehaltenen GmbH an einen Käufer, der über seine Firma kauft, kann Ihr steuerfreier Gewinn nachträglich Einkommen werden: wenn die GmbH innert fünf Jahren nicht betriebsnotwendige, beim Verkauf schon vorhandene Reserven zur Finanzierung des Kaufpreises ausschüttet und Sie das wussten oder wissen mussten. [5] Eine Klausel im Kaufvertrag sollte das untersagen. Verkauft Ihre Holding die Betriebs-GmbH, gilt die Regel nicht, weil die Anteile nicht aus dem Privatvermögen stammen.

Unternehmer führt einen Kaufinteressenten durch seine helle Produktionshalle und zeigt auf eine Maschine
Ob Umbau oder Verkauf: Wer Anteile verschiebt, klärt die Steuerfolgen vorher.

Was passt zu Ihnen?

GmbH direkt halten passt, wenn …

  • Sie den Gewinn privat brauchen
  • Sie eine Firma führen und keine zweite planen
  • Sie die GmbH später verkaufen und den Erlös privat nutzen wollen

Holding über der GmbH passt, wenn …

  • die GmbH mehr Gewinn erzielt, als Sie privat brauchen
  • Sie weitere Firmen oder Beteiligungen planen
  • Sie Reserven vom Betriebsrisiko trennen oder eine Nachfolge vorbereiten wollen

Neu gründen: zuerst die Holding, dann der Betrieb

Weil die Holding erst mit ihrem Eintrag entsteht, wird sie zuerst gegründet. [12]

  1. Struktur festlegen

    Firma, Zweck, Sitz, Geschäftsführung und Kapital beider Gesellschaften; Zweck der Holding ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen.

  2. Holding gründen

    Mindestens CHF 20'000 Stammkapital auf ein Kapitaleinzahlungskonto einzahlen. [12] Zum Notar müssen Sie nicht: Sie unterschreiben zu Hause oder bei uns in Schindellegi, lassen die Unterschrift bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde beglaubigen, und 4 Founder vertritt Sie mit Vollmacht bei der Beurkundung. Digital geht es mit elektronischer Signatur.

  3. Betriebs-GmbH gründen

    Erst nach ihrem Eintrag gründet die Holding die Betriebs-GmbH, mit einem zweiten Kapitaleinzahlungskonto. Die CHF 20'000 kann sie aus ihrem freigegebenen Kapital einzahlen; Gebühren und laufende Kosten brauchen zusätzliche Mittel.

  4. Nach den Einträgen

    Beide Gesellschaften melden ihre wirtschaftlich berechtigten Personen innert eines Monats dem Transparenzregister. [13] Mehr dazu im Beitrag Nach der Gründung: die ersten 30 Tage.

Jede Gründung kostet neben dem Stammkapital rund CHF 1'300 bis 1'900 Nebenkosten, darin das Gründungspaket ab CHF 499 inklusive Beurkundung. [14] Details im Beitrag GmbH gründen in Schwyz.

Gründerin unterschreibt in einem hellen Büro mit Blick auf grüne Hügel Gründungsunterlagen, ein Berater sitzt ihr gegenüber
Erst wird die Holding gegründet, nach ihrem Eintrag gründet sie die Betriebs-GmbH.

Unsere Einschätzung

Eine Holding lohnt sich, wenn Ihre GmbH regelmässig mehr Gewinn erzielt, als Sie privat brauchen, und dieses Geld einen Zweck hat: eine zweite Firma, eine Beteiligung, die Betriebsliegenschaft oder eine Reserve ausserhalb des Betriebsrisikos. Brauchen Sie den Gewinn privat, bringt sie Ihnen nur Kosten. An Ihrem Lohn ändert sie nichts; wie Sie Lohn und Dividende aufteilen, zeigt der Beitrag Lohn oder Dividende.

Ausschütten darf die Betriebs-GmbH nur aus Bilanzgewinn und dafür gebildeten Reserven, und sie sollte danach genug Liquidität behalten. Leiht die Holding das Geld zurück, trägt es wieder das Betriebsrisiko. Auf die Revision können beide Gesellschaften mit Zustimmung aller Gesellschafter verzichten, solange sie höchstens zehn Vollzeitstellen haben; eine Konzernrechnung ist für kleine Gruppen nicht nötig. [12]

Häufige Fragen

Fällt auf Dividenden an die Holding Verrechnungssteuer an?

Nein, wenn die Holding mindestens 10 Prozent hält. Die Betriebs-GmbH reicht innert 30 Tagen nach Fälligkeit der Dividende das Formular 106 mit der Dividendendeklaration (Formular 103) ein und zahlt ohne Abzug aus. [10] [15] Halten Sie die Frist ein: Eine verspätete Meldung kostet das Meldeverfahren zwar nicht, kann aber eine Busse bis CHF 5'000 auslösen. [16]

Darf Geld als Darlehen zwischen Holding, Betriebs-GmbH und Ihnen fliessen?

Ja, aber nur wie unter Fremden: mit Vertrag, Rückzahlungsplan, echter Rückzahlung und Zinsen nach den ESTV-Sätzen 2026, also mindestens 0,75 Prozent auf Darlehen an Beteiligte und höchstens 3,5 Prozent auf einem Betriebskredit der Holding bis CHF 1 Mio. (Handels- und Fabrikationsunternehmen). [17] Sonst gilt ein Darlehen an Sie als verdeckte Ausschüttung, mit 35 Prozent Verrechnungssteuer und Einkommenssteuer; ein später nachgereichter Vertrag heilt das nicht. [18]

Kann ich die Holding später wieder auflösen?

Ja, aber es kostet Steuern. Bei der Liquidation erhalten Sie meist die Stammanteile der Betriebs-GmbH. Ihr Wert über Nennwert und Kapitaleinlagereserven ist bei Ihnen wie eine Dividende teilbesteuert, auch wenn kein Geld fliesst. [3] [4] Dazu kommen 35 Prozent Verrechnungssteuer: Die Holding muss sie abliefern und Ihnen belasten, zurück erhalten Sie sie mit der Steuererklärung. [10] [16] Planen Sie eine Holding deshalb auf Dauer.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Fedlex: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 68 bis 70Art. 68: Gewinnsteuer 8,5 Prozent; Art. 69: Ermässigung ab 10 Prozent Beteiligung oder CHF 1 Mio. Verkehrswert; Art. 70 Abs. 1: Nettoertrag nach Finanzierungsaufwand und 5 Prozent Verwaltungsaufwand; Abs. 4: Kapitalgewinne ab 10 Prozent und einem Jahr Besitz.
  2. Steuergesetz des Kantons Schwyz (SRSZ 172.200), §§ 74, 78, 82 und 250f, Fassung 1.1.2026§ 74: Ermässigung für Beteiligungen wie beim Bund; § 78: Minimalsteuer anstelle der Gewinnsteuer, wenn höher; § 82 Abs. 1: 0,03 Promille des Eigenkapitals, mindestens CHF 100 (einfache Steuer, § 3); § 250f: STAF-Revision ab Steuerperiode 2020.
  3. Fedlex: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 20Abs. 1 Bst. c und Abs. 1bis: Dividenden und Liquidationsüberschüsse aus Beteiligungen ab 10 Prozent zu 70 Prozent steuerbar; Abs. 3: Rückzahlung von Kapitaleinlagereserven wie Kapital.
  4. Steuergesetz des Kantons Schwyz, § 21 Abs. 1 Bst. c und Abs. 1a (LexFind, Fassung 1.1.2026)Dividenden und Liquidationsüberschüsse aus Beteiligungen ab 10 Prozent im Kanton Schwyz zu 50 Prozent steuerbar.
  5. Fedlex: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 20aAbs. 1 Bst. b: Transponierung an eine Gesellschaft, an der der Einbringer danach mindestens 50 Prozent hält, über Nennwert plus Kapitaleinlagereserven; Abs. 1 Bst. a und Abs. 2: indirekte Teilliquidation ab 20 Prozent, fünf Jahre. Kanton Schwyz gleich in § 21b StG.
  6. Eidgenössische Steuerverwaltung: Kreisschreiben Nr. 29c «Kapitaleinlageprinzip» vom 23. Dezember 2022Ziff. 4.2.5: Mehrwert dem Kapital oder den Kapitaleinlagereserven gutgeschrieben ist steuerbar; den übrigen Reserven gutgeschrieben bleibt die Übertragung steuerneutral; Beispiele in Anhang 1.
  7. Fedlex: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 16 Abs. 3Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen sind steuerfrei; Kanton Schwyz gleich in § 17 Abs. 3 StG.
  8. Fedlex: Steuerharmonisierungsgesetz (StHG), Art. 28Abs. 1: Beteiligungsabzug in den Kantonen; Abs. 2 bis 5 (Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften) mit Wirkung seit 1. Januar 2020 aufgehoben (STAF); bis dahin keine kantonale Gewinnsteuer für Holdinggesellschaften (Abs. 2 bisherige Fassung).
  9. Kanton Schwyz: Schwyzer Steuerbuch 90.11, Steuerfusstabelle 2026Gesamtsteuerfuss juristische Personen 2026: Feusisberg-Schindellegi 235,53 Prozent, Wollerau 237,00 Prozent, Freienbach 237,71 Prozent der einfachen Steuer.
  10. Fedlex: Verrechnungssteuerverordnung (VStV), Art. 20 und 26aArt. 20 Abs. 1: steuerbar sind auch Liquidationsüberschüsse; Art. 26a: Meldung statt Steuerentrichtung für Dividenden im Konzern ab 10 Prozent unmittelbarer Beteiligung, Gesuch innert 30 Tagen nach Fälligkeit mit dem Formular zur Jahresrechnung.
  11. Eidgenössische Steuerverwaltung: Kreisschreiben Nr. 5a «Umstrukturierungen»Ziff. 3.2.2.4: Einbringung der Anteile einer umgewandelten Gesellschaft in eine vom selben Inhaber beherrschte Gesellschaft ist keine Sperrfristverletzung; die Sperrfrist erstreckt sich auf beide Beteiligungen.
  12. Fedlex: Obligationenrecht, Art. 675, 727a, 773, 779, 798 und 963aArt. 773: Stammkapital mindestens CHF 20'000; Art. 779: Persönlichkeit mit dem Eintrag; Art. 675 Abs. 2 mit Art. 798: Dividenden nur aus Bilanzgewinn und dafür gebildeten Reserven; Art. 727a Abs. 2 mit Art. 818: Verzicht auf Revision mit Zustimmung aller Gesellschafter bis zehn Vollzeitstellen; Art. 963a Abs. 1 Ziff. 1: keine Konzernrechnung, solange zwei von drei Grössen (CHF 20 Mio. Bilanzsumme, CHF 40 Mio. Umsatz, 250 Vollzeitstellen) in zwei Folgejahren nicht überschritten sind.
  13. Fedlex: Transparenzgesetz (TJPG)Art. 9 Abs. 4: Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen an das Transparenzregister innert eines Monats nach der Eintragung ins Handelsregister; in Kraft seit 1. Oktober 2026.
  14. 4 Founder: Konfigurator und PreiseGründungspaket GmbH ab CHF 499 inklusive Beurkundung; Gesamtkosten einer Standardgründung siehe Beitrag «GmbH gründen in Schwyz».
  15. Eidgenössische Steuerverwaltung: Formulare zum Abrechnen oder Melden der VerrechnungssteuerFormular 106: Gesuch um Meldung statt Entrichtung der Verrechnungssteuer für Dividenden auf Beteiligungen ab 10 Prozent (Art. 26a VStV); Formular 103: Deklaration der Dividende.
  16. Fedlex: Verrechnungssteuergesetz (VStG), Art. 4, 14, 16, 20 und 64Art. 4 Abs. 1 Bst. b: Verrechnungssteuer auf Erträgen von Stammanteilen; Art. 14 Abs. 1: Überwälzung auf den Empfänger; Art. 16 Abs. 2bis und Art. 20 Abs. 3: Meldeverfahren und kein Verzugszins auch bei verspäteter Meldung; Art. 64 Abs. 1 Bst. c: Busse bis CHF 5'000, wenn die Fristen nicht eingehalten werden.
  17. Eidgenössische Steuerverwaltung: Steuerlich anerkannte Zinssätze 2026 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer FrankenRundschreiben vom 29. Januar 2026, Ziff. 1.1: mindestens 0,75 Prozent für Darlehen an Beteiligte aus Eigenkapital; Ziff. 2.2: Betriebskredite von Beteiligten bis CHF 1 Mio. höchstens 3,5 Prozent (Handels- und Fabrikationsunternehmen).
  18. Bundesgericht: Urteil 9C_17/2026 vom 23. Februar 2026E. 7.2: Darlehen an den Alleinaktionär ohne schriftlichen Vertrag, Rückzahlungsplan, Zinszahlung und Sicherheit ist simuliert und eine steuerbare geldwerte Leistung; massgebend ist der Zeitpunkt der Gewährung, ein später geschlossener Vertrag und eine späte Rückzahlung ändern daran nichts.

Stand 3. November 2026. Das Rechenbeispiel ist vereinfacht; die laufenden Kosten der Holding sind eine Annahme.

Allgemeine Information ohne Gewähr; massgebend sind Gesetz, Reglemente und die Beurteilung im Einzelfall.

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